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Vorratsdatenspeicherung und Downloads

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt hat, stellt sich die Frage, ob das Auswirkungen auf illegale Musik-, Film- und Softwaredownloads per Filesharing (Emule, Bearshare, etc.) bzw. auch die Opfer von Abofallen hat.

Dazu die einheitliche Einschätzung von Juristen im Netz:

Die bei Filesharing-Verfahren herausgegebenen Daten sind nicht mit den Vorratsdaten zu verwechseln, dabei handelt es sich um sogenannte Bestands- und Verkehrsdaten, die von Providern im Rahmen der Herstellung von Internetverbindungen gespeichert werden. Diese Speicherung erfolgt nicht „auf Vorrat“.

Fazit: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird keine Auswirkungen auf die Verfolgung von File-Sharing haben und auch Online-Abzocker und ihre Anwälte dürfen weiter ungebremst ihrer traurigen Tätigkeit nachgehen.

Weiter Infos:

Abofallen: https://www.medien-sicher.de/?p=89

File-Sharing: https://www.medien-sicher.de/?p=120


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