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Urteil im kino.to-Prozess: Streaming ist strafbar!

28. Dezember 2011 | Von | Kategorie: Allgemein, Eltern, Lehrer, Schüler

Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.

=> Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 27.12.11

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