Urteil im kino.to-Prozess: Streaming ist strafbar!
28. Dezember 2011 | Von GS | Kategorie: Allgemein, Eltern, Lehrer, SchülerJeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.