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BGH-Urteil zum Filesharing entlastet Eltern

Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

=> www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Urteil-zum-Filesharing-Eltern-haften-bei-Belehrung-nicht-1750863.html

=> www.antenneunna.de/nachrichten/welt/brennpunkte/art205,495570

Ob dieses Urteil tatsächlich ein Freibrief für ungefährdetes Herunterladen von Musik, Kinofilmen und Software ist, bleibt abzuwarten. Im konkreten Fall war das Kind erst 13 Jahre alt, also nicht strafmündig. Ob ein 14jähriger dann selbst haftbar gemacht werden kann, muss geklärt werden – der BLOG des Fachanwalts Prof. Dr. Ralf Kitzberger deutet das an.

Bei einer weiteren bevorstehenden Entscheidung des BGH geht es darum, ob der Inhaber eines Anschlusses für erwachsene Mitnutzer haftet.

 

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