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„Sexting“ nimmt zu, Aufklärung ist dringend erforderlich

=> Rundschreiben des Hessischen Kultusministeriums zum Thema Sexting, Januar2014

In letzter Zeit erfahre ich zunehmend von Fällen, in denen freizügige Fotos und auch Videos von Jugendlichen, zumeist Mädchen, auf digitalem Weg „entgleist“ sind und die Betroffenen dadurch unglaublicher Scham und Peinlichkeit ausgesetzt waren. In zwei Fällen handelte es sich um 13jährige Mädchen, die sich in psychiatrische Behandlung begeben mussten, weil solche Fotos in der Schule und sogar darüber hinaus kursierten.Zuletzt habe ich von Fällen mit einer Elfjährigen und sogar einer neunjährigen Grundschülerin erfahren!

In manchen Fällen werden freizügige Fotos auch für Erpressungen verwendet, hiervon sind auch Jungen betroffen, die über Messenger oder soziale Netzwerke von vermeintlichen Mädchen angeflirtet und zum Senden von Nacktfotos aufgefordert werden. Ein mit diesbezüglichen Ermittlungen befasster Kriminalbeamter bezeichnete das Thema kürzlich als „Fass ohne Boden“. Laut einer US-Umfrage aus dem Jahr 2008 hatte damals schon jeder fünfte Teenager freizügige Darstellungen von sich versendet. 2012 war es schon jeder vierte und auch eine britische Studie von 2012 kommt zu demselben Ergebnis. Vermutlich dürften die Zahlen inzwischen weiter gestiegen sein, da immer mehr Jugendliche über Smartphones und mobilen Internetzugang verfügen. Amerikanische bzw. britische Studien sind natürlich nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar, die rasante Zunahme solcher Fälle bei uns wie auch Gespräche mit Schülern und Kollegen zahlreicher Schulen scheinen diese grundsätzliche Tendenz allerdings zu bestätigen.

=> Bericht des NDR vom 31.10.13: www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/sexting103.html

Der Begriff Sexting, eine Kombination aus ‚sex‘ und ‚texting‘, bezeichnet den Austausch selbst erstellter intimer Fotos oder Videos von sich oder anderen per Handy (WhatsApp, Snapchat) oder Internet (meist Facebook). In manchen Fällen spielt dabei auch Druck durch eine Gruppe oder einen Partner eine Rolle.

Zunehmend wird dafür die App Snapchat verwendet, bei der sich das versendete Bild nach einer einstellbaren Zeitspanne selbst löscht. Vor Screenshots und abfotografieren mit einem anderen Handy schützt das natürlich nicht, und wie so oft hat auch diese App Sicherheitslücken:
http://www.chip.de/news/Snapchat-Sexting-App-loescht-Videos-nicht_63702600.html

Zudem gibt es inzwischen auch eine ganze Reihe von „Anti-Snapchat“-Apps, die im Hintergrund alles sichern, was über Snapchat eingeht.

Während Jugendlichen häufig nicht bewusst ist, welches Risiko sie dabei eingehen, haben deren Eltern und Lehrkräfte meist gar keine Ahnung, dass Sexting überhaupt stattfindet, geschweige denn, dass ihre eigenen Kinder bzw. SchülerInnen davon betroffen sind.

Ebenfalls nicht bewusst ist den minderjährigen Beteiligten zumeist, dass sie sich mit dem Erstellen und Versenden solcher intimer Darstellungen auch strafbar machen: Erstellen und Verbreiten von Pornografie (das betrifft auch die späteren Opfer!), in manchen Fällen sogar Kinderpornografie, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, etc. Da intime Fotos von Minderjährigen als Kinderpornografie eingestuft werden, ist das auch für die beteiligten Eltern und Schulen höchst problematisch, da sie sich mit der Sicherung solcher Fotos als Beweismittel selbst wegen Beschaffung und Besitz von Kinder- oder Jugendpornografie strafbar machen würden.

Die Verbreitung geschieht auf unterschiedliche Weise: Neben böswilligem Posten in Whatsapp-Gruppen oder sozialen Netzwerken, gibt es häufig auch nicht beabsichtigte Kettenreaktionen, wenn Fotos „im Vertrauen“ an einzelne Freunde weitergeschickt werden und diese sie wiederum „vertraulich“ an den nächsten Freund senden. In beiden Fällen dauert es oft nur wenige Stunden, bis die Fotos auf hunderten von Handys angekommen sind.

Aufklärung ist dringend nötig, denn der Schaden durch Sexting ist in vielen Fällen irreparabel und kann im schlimmsten Fall im Selbstmord enden.

=> Präventionsvideo zum Thema „Think before you post“ mit Unterrichtsmaterial (2017)

Handlungsempfehlung für Lehrkräfte bei Vorfällen:

  1. Ruhe bewahren, Sachlage klären!
  2. Zur Beweissicherung dürfen Handys nur sichergestellt werden, am besten ausgeschaltet. Auf Inhalte darf nicht zugegriffen werden!
  3. Betroffene schützen & unterstützen. Keine Vorwürfe erheben!
  4. Deutlich machen,dass die Verbreiter verantwortlich sind, nicht die Betroffenen.
  5. Täter/Beteiligte ermitteln
  6. Gespräche mit unmittelbar Beteiligten führen
  7. Eltern informieren (Bei evtl. problematischem Elternhaus Einbeziehung von Schritt 8/9 prüfen)
  8. Schulpsychologie einschalten?
  9. Polizei einschalten? (Beweissicherung)
  10. Betroffene in alle Entscheidungen einbeziehen

Auf der Seite www.projuventute.ch/sexting wird das Thema sehr gut aufgearbeitet und umfangreiches Präventionsmaterial zur Verfügung gestellt, u.a. => Infoblätter für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche.

Ich empfehle allen Eltern wie Lehrkräften dringen, dieses Thema gegenüber Jugendlichen anzusprechen und sie für die Risiken zu sensibiliseren, denn ob die in den Merkblättern genannten Tipps im Ernstfall funktionieren, hängt vom Einzelfall ab – nach meiner Erfahrung ist in vielen dieser Vorfälle die empfohlene Wiedergutmachung durch die Täter gar nicht mehr möglich und der Imageschaden für die Betroffenen irreparabel.

Die Schulleiter der Stadt Cloppenburg/Niedersachsen haben im Oktober 2013 einen sehr deutlichen Elternbrief zu diesem Thema verschickt:
=> www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/sexting105.pdf

Ich unterstütze persönlich zu einhundert Prozent diesen Aufruf an die Eltern, genau abzuwägen, ab welchem Alter man es seinem Kind zumuten und zutrauen kann, ihm die komplette Erwachsenenwelt per Internetzugang auf dem Smartphone in die Hosen- oder Handtasche zu stecken. Meine Meinung: Auf keinen Fall vor dem 16. Lebensjahr. Aber jeder fünfte Fünftklässler an meiner Schule hatte nach meiner Umfrage zu Beginn des Schuljahres bereits ein Smartphone mit Internetflatrate. Ich finde das schlicht haarsträubend und hochgradig unverantwortlich!

Keinesfalls dürfen Eltern ihren minderjährigen Kindern diese Technologie kommentarlos überlassen, es ist unerlässlich, grundlegende Aspekte der Internetnutzung zu besprechen und klare Nutzungsregeln aufzustellen. Eine Möglichkeit dafür ist ein => Handynutzungsvertrag für Kinder.

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