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Fritz!Box-Kindersicherung einrichten

Eines vorab: Der Titel des AVM-Ratgebers trügt! Wirklich „rundum geschützt“ kann ein Kind nicht sein, wenn eine Kindersicherung eingerichtet ist. Das Filtermodul der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), das in den Einstellungen der Fritz!Box aktiviert werden kann, blockiert nur eine sehr begrenzte Anzahl bekannter, nicht für Kinder geeigneter Websites, zudem steht die mangelnde Aktualität dieser Liste immer wieder in der Kritik. Das Modul arbeitet nach dem „Blacklist“-Prinzip, d.h. sämtliche Seiten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, werden nicht blockiert. Zur Verdeutlichung: Die Googlesuche nach „Porno kostenlos“ ergibt ca. 12 Millionen Treffer, das BPJM-Modul enthält ein paar Tausend Seiten…

Sehr brauchbar ist dagegen das Zeitmanagement der Kindersicherung, das es erlaubt, für jedes einzelne internetfähige Gerät und auch für bestimmte Benutzer von Windows-PCs Zeitbeschränkungen und -kontingente einzurichten. Beispiel: Jonas (12) hat an Wochentagen 60 Minuten Onlinezeit, die er nur zwischen 16 und 19 Uhr nutzen kann. Verfügt Jonas allerdings über mobilen Internetzugang (z.B. eine „Internet-Flatrate“) auf seinem Smartphone, greifen Einstellungen an der Fritz!Box natürlich nicht!

Auf der folgenden Seite erklärt Hersteller AVM sehr anschaulich die Einstellung dieser Kindersicherung, u.a. auch in einem Video.

http://avm.de/ratgeber/sicherheit/rundum-geschuetzt-mit-der-kindersicherung/

http://www.youtube.com/watch?v=ydkYab2VCes

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