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Handyregeln an Schulen sind nicht „von gestern“

Handyverbot an der Schule? Das ist doch was von gestern, sagt die Bremer Bildungssenatorin. Ein Pilotprojekt startet an einer Oberschule.
Diese Diskussion haben wir an der Gutenbergschule Wiesbaden schon vor 10 Jahren hinter uns gebracht, sie endete in einer Handyregelung, die bis heute Bestand hat und gerade wieder bestätigt wurde. „Von gestern“ sind wohl eher Leute, die diese Diskussion jetzt erst eröffnen und keine Vorstellung davon haben, was in einer Schule ohne Handyregelung abgeht.
 
Bis 2006 hieß es in unserer Hausordnung: „Ebenso müssen Handys während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy von der Lehrkraft bis zum Ende des Unterrichtstages einbehalten werden.“
 
Ab Herbst 2006: „Handys müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut sein. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen und muss von einem Elternteil abgeholt werden.“
 
Aktuelle Fassung (seit 2013): „Um das Miteinander und die Kommunikation zu fördern, müssen Handys und andere elektronische Geräte auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und samt Kopf- bzw. Ohrhörer unsichtbar verstaut sein. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und muss von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Verwendung dieser Geräte im Unterricht liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft. Gestattet ist die Verwendung der Geräte in den Arbeitsräumen der Oberstufe und im Erdgeschoss der Mensa.“
 
Hintergrund dieser Entwicklung: Mit zunehmender Verbreitung von Handys und mobilen Spielekonsolen sah man – neben Handyvorfällen im Unterricht – in den Pausen immer mehr Schüler der jüngeren Jahrgänge, insbesondere Jungen, die sich weder bewegten noch kommunizierten, sondern sich alleine mit Handyspielchen beschäftigten. Das lässt sich auch aktuell an jeder Schule beobachten, an der es keine Handyregelung für die Pausen gibt. Heute kommt zum Spielen noch die permanente Nutzung von Messengern und sozialen Netzwerken, da liegen die Mädchen vorne. Man muss sich nur einmal mittags in einer Schulmensa umsehen, in der Handys freigegeben sind, wieviele SchülerInnen sich da mit einer Hand das Essen reinschaufeln, während mit der anderen Hand nonstop das Smartphone bedient wird, ein unsägliches Bild. Dagegen helfen keine pädagogischen Gespräche, sondern nur klare Regeln, die dann auch mit Konsequenzen bei Verstößen besetzt sein müssen, ansonsten sind sie wirkungslos. Wer nicht weinen möchte, weil ihm das geliebte Handy abgenommen wurde, muss sich schlicht und ergreifend an die Regeln halten, das ist ja im Straßenverkehr und in vielen anderen Lebenssituationen ja auch nicht anders.
 
Unseren OberstufenschülerInnen trauen wir zu, mit diesem Thema eigenverantwortlich und souverän umzugehen. Da aber Ober- und Mittelstufenschüler oft nicht zu unterscheiden sind, gilt die Freigabe nur für bestimmte Räume, in denen sich nur die Oberstufe aufhalten darf.
 
Im Unterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft, ob und wofür Smartphones und Co. als Arbeitsmittel verwendet werden.
 
 

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