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Anleitung: Änderung der AGB und Einstellungen von Facebook zum 25.5.18 (EU-DSGVO)

Facebook passt seine Einstellungen und AGB der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung an, die am 25.5. wirksam wird:

https://www.facebook.com/gdpr/consent

Höchste Zeit, sich diese Bedingungen endlich mal durchzulesen! Es geht u.a. um eine Option zur GESICHTSERKENNUNG, die von Facebook äußerst beschönigend beschrieben wird! Wenn man bei diesem Punkt vorschnell auf „akzeptieren und fortfahren“ klickt, wird die Gesichtserkennung aktiviert. Das erfährt man nur, wenn man bei diesem Dialog ganz nach unten scrollt! Über „Dateneinstellungen verwalten“ kann man die Gesichtserkennung ablehnen, was ich unbedingt empfehle. Details dazu weiter unten bei den betreffenden Screenshots.

Dasselbe gilt für religiöse und politische Einstellungen, die unter „besonders geschützte Daten“ behandelt werden, auch hier nicht einfach „akzeptieren und fortfahren“ klicken, sondern auf „Dateneinstellungen verwalten“ gehen.

Die aktualisierten AGB finden sich unter https://www.facebook.com/legal/terms/update. Umfang ca. 11 DIN-A4-Seiten, 3427 Wörter. An dem Passus, dass man Facebook eine Generallizenz für sämtliche geteilten Inhalte erteilt, hat sich nichts geändert.
Wer die AGB nicht lesen möchte, sollte seine Mitgliedschaft bei Facebook überdenken.
Der Link in der Mail, die euch Facebook dazu geschickt hat, ist übrigens personalisiert, d.h. durch das Anklicken weiß Facebook, dass ihr die Seite aufgerufen habt.
P.S.: Diese Tipps sind gratis und ich blende euch auch keine personalisierte Werbung dafür ein

Gehen wir die Aktualisierung der Einstellungen gemeinsam durch, unter den Fotos findest du jeweils meine Empfehlung. Betroffen sind die drei Bereiche „Personalisierte Werbung“, „Besonders geschützte Daten (religiöse, politische und sexuelle Orientierung“ sowie „Gesichtserkennung“. Diese werden nicht in jedem Fall in der hier aufgeführten Reihenfolge angezeigt. In einem meiner Accounts wurden die Einstellungen für Werbung nicht angezeigt, weil ich das bereits abgeschaltet hatte. Wer bei den besonders geschützen Daten keine Angaben gemacht hat, bekommt die Option ebenfalls nicht zu sehen. Los geht’s:

Los geht’s…
Auf keinen Fall einfach akzeptieren, sonst bleibt alles unverändert erhalten, was du bisher in diesem Bereich gepostet hast!
Gelesen? Dann weiter…
Überlege genau, was du hier postest. Selbst wenn du diese Angaben anschließend in den Privatsphäreeinstellungen auf „nur ich“ setzt, wertet Facebook diese Angaben für Werbung aus!
Akzeptieren und weiter…
Wie immer: Nicht einfach akzeptieren, sondern die Einstellungen checken. Sonst akzeptierst du auf Verdacht Voreinstellungen, die deine persönlichen Daten abgreifen!
Lesen und weiter…
Lesen und Entscheidung treffen. Meine Empfehlung: Nicht zulassen, es sei denn, du lässt dich gerne von Werbung manipulieren, um Dinge zu kaufen, die du gar nicht brauchst oder bestimmte Marken in dein Unterbewusstsein zu nageln.
Laaaangsam! Erstmal runterscrollen…!
Sieh an, das Scrollen hat sich gelohnt: Mit „Akzeptieren und fortfahren“ hättest du die Gesichtserkennung aktiviert, die alles andere als ein nutzerfreundlicher Service ist. In den USA dürfen laut Gesetz alle Ermittlungsbehörden (NSA, CIA, FBI) ohne richterlichen Beschluss auf die Daten aller Onlineanbieter zugreifen. Daher gelten in der EU und v.a. in Deutschland strenge Vorschriften bezüglich der Datenspeicherung auf amerikanischen Servern. Klicke auf „Dateneinstellungen verwalten“.
Wenn du die Kontrolle über deine Gesichtsdaten behalten willst, klicke auf „Nicht zulassen“! Facebook kann später einfach seine AGB ändern (das ist schon häufig passiert) und dann deine Daten weitergeben. Facebook hat eine lange Geschichte von Lügen, heimlich geänderten Einstellungen und gebrochenen Versprechen! Oder eine US-Ermittlungsbehörde greift einfach ungefragt darauf zu.
Und dank der Gesichtserkennung können wir dich in den USA mit jeder Überwachungskamera erkennen, auf die wir Zugriff haben – ohne dass du davon etwas mitbekommst. Oder wir geben diese Daten an andere Firmen weiter, an Ermittlungsbehörden, etc., who knows… Wir haben ja 2014 auch geschworen, dass WhatsApp unabhängig von Facebook bleibt, aber was juckt uns unser Geschwätz von gestern,,,
weiter…
Die Nutzungsbedingungen haben eine Länge von ca. 11 A4-Seiten, ca. 3400 Wörter. Lesen ist trotzdem dringend empfohlen, es muss ja nicht alles auf einmal sein. Bei Kaffee und Kuchen fällt es leichter… Wichtigster Punkt: Nach wie vor erteilst du Facebook eine Generallizenz für alle geteilten Inhalte, Fotos, Videos, Texte, persönliche Informationen. Das solltest du bei der Nutzung der Plattform immer im Kopf haben.
Zustimmen oder Facebook-Account löschen, eine andere Alternative gibt es nicht. Wer überlegt und datensparsam postet, d.h. nur Inhalte postet, die jeder wissen darf, kann Facebook und seine Vorteile weiter nutzen und trotzdem ruhig schlafen.
So, das war’s erst einmal. All diese Einstellungen kannst du in den Einstellungen von Facebook verändern, falls du es dir anders überlegst. Wenn diese Anleitung hilfreich war, freue ich mich über eine Weiterempfehlung 🙂

 

 

 

Ein Gedanke zu „Anleitung: Änderung der AGB und Einstellungen von Facebook zum 25.5.18 (EU-DSGVO)

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