Sind SchülerVZ & Co. legal?
Klare Antwort: Im Prinzip NEIN!
§ 108 BGB: Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) […] Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
Das heißt im Klartext: Minderjährige benötigen eigentlich das Einverständnis ihrer Eltern zur Anmeldung bei Online-Communities! Sie können keine Geschäftsbeziehung eingehen und damit natürlich auch nicht die AGB des SchülerVZ akzeptieren. Quelle: Professor Dr. Alexander Roßnagel, Institut für Europäisches Medienrecht
Die meisten Anbieter ignorieren diese gesetzlichen Vorgaben, die wenigen, die sich daran halten, etwa der Tivi-Treff des ZDF, haben entsprechend wenige Mitglieder! Der Rechtsanwalt eines bekannten Schülerportals bekannte bei einem Symposium zum Thema „Datenouting“ in Mainz freimütig, dass man die Seite abschalten müsse, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hielte, da dann nichts mehr zu verdienen sei!