AllgemeinAppsElternLehrerSchüler

Manipulierte Aufnahmen von MitschülerInnen

Mal wieder eine Rundmail an das Kollegium und die Elternschaft, mit dem Ziel, einen aufkommenden Trend auszubremsen.

———————-

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus gegebenen Anlässen möchte ich insbesondere die Klassenleitungen unter euch bitten, mal eine Viertelstunde mit euren Klassen über das Thema im Betreff zu sprechen.

Wer Aufnahmen von MitschülerInnen (betroffen sind mehrheitlich Mädchen) bearbeitet und/oder mit Texten garniert in Sticker/Memes verwandelt und diese online verbreitet oder auch nur herumzeigt, kann sich damit auf mehreren Ebenen Ärger einhandeln:

Mit der Schulleitung wegen Mobbings (pädagogische Maßnahmen/ Ordnungsmaßnahmen), mit Juristen wegen des Rechts am eigenen Bild und Schadensersatz/Schmerzensgeld (kostenpflichtige Abmahnungen) und auch mit der Polizei, sofern bei diesen Aufnahmen mittels Fotomontagen oder Nutzung von KI Nacktheit im Spiel ist.

Nacktdarstellungen von Minderjährigen können den Straftatbestand der Kinder- (U14) oder Jugendpornographie (14-17 Jahre)  erfüllen, auch wenn sie durch digitale Manipulation entstanden sind.

Kommt es in solchen Fällen zu Strafanzeigen, werden diese zunächst gegen den Inhaber der SIM-Card, also einen Elternteil gestellt. Auf Erstellung, Verbreitung und auch BESITZ von kinderpornografischem Material steht für Erwachsene aktuell eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis!

Strafbarer Besitz liegt laut der aktuellen Rechtslage auch vor, wenn man unverlangt solche Aufnahmen zugeschickt bekommt! Selbst Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte halten das für absurd, kommen aber an den gesetzlichen Vorgaben nicht vorbei. Unangenehme Konsequenzen gibt es daher auch in Form von Handybeschlagnahmungen (auch kompletter Klassen, wenn solche Inhalte in WhatsApp-Gruppen geteilt werden) sowie morgendlichen Hausdurchsuchungen, bei denen sämtliche digitalen Endgeräte im Haushalt beschlagnahmt werden.

AUF KEINEN FALL dürfen wir Lehrkräfte in solchen Fällen uns Aufnahmen als Beweise zuschicken lassen, eine Kollegin aus RLP verliert deswegen gerade Job und Pension! Nur das Wegnehmen ausgeschalteter Handys zur Übergabe an die Polizei ist in Verdachtsfällen möglich.

Eine allgemeingültige Empfehlung, wie man bei Hinweisen auf solche Vorfälle reagieren sollte, kann ich unter diesen Voraussetzungen leider nicht geben, bitte informiert mich dann immer schnellstmöglich und wir klären das im Einzelfall.

Optimaler Weise verhindern wir weitere Vorfälle durch die präventiven Gespräche mit den Klassen. Neben den rechtlichen Konsequenzen sollte dabei natürlich auch die moralisch-ethische Dimension solcher Aktionen Thema sein.

Die Jgst. 9 hat am 21.11. eine Veranstaltung mit mir in der Aula zum Thema Datenschutz, bei der ich auch dieses Thema ansprechen werde, die Jgst. 7 am 8.12.zum Thema Cybermobbing/Sexting. Bis zu diesen Terminen möchte ich allerdings mit der Info nicht warten, da v.a. die Nutzung von kostenloser KI für solche Manipulationen gerade im Trend zu liegen scheint.

Schöne Grüße und vielen Dank für eure Unterstützung

Günter Steppich

P.S.: Den Schulelternbeirat habe ich CC gesetzt mit der Bitte um Weiterleitung über den Elternverteiler. Auch in den Familien sollte das Thema unbedingt besprochen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spamschutz * Das Zeitlimit ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Spamschutzrechnung neu.