Neues Gesetz gegen Onlineabzocke
Das neue Gesetz schiebt nicht nur Onlineabzocke weitere Riegel vor, sondern deckelt auch die Anwaltshonorare im Rahmen von Abmahnungen von Ersttätern bei illegalen Downloads auf 150 €. Die Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber werden davon aber vermutlich nicht berührt, illegale Downloads können also nach wie vor unangenehm teuer werden.
http://www.wdr2.de/aktuell/betruginternet100.html
Der Gesetzentwurf müsste bis nächste Woche Mittwoch im Kabinett vorgestellt werden, dann würde es im Parlament diskutiert. Auch die Verbraucherschützer werden noch ein Wörtchen mitreden wollen. „Wenn dann alles gut geht, kann es noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.“