Vorgehen bei Mobbing gegen Lehrkräfte auf Social Media
Regelmäßig erhalte ich Hilferufe von Schulleitungen wegen Lehrerbashing auf Social Media, heute wurde ich über ein Fall auf Tellonym und Instagram informiert.
Ich habe diese Accounts direkt mit folgendem Text angeschrieben, 5 Minuten später waren beide Accounts gelöscht. Davor hatte die Schulleitung bereits Screenshots von allen Inhalten angefertigt. Im aktuellen Fall verschwanden die beiden Accounts vom Bildschirm, während der Schulleiter noch die Polizei am Telefon hatte ??.
„Hallo, sowohl hier als auch auf deinem spotted-Account auf Instagram finden sich jede Menge strafbare Äußerungen. Für diese bist du als Inhaber des Accounts rechtlich voll verantwortlich. Details dazu findest du hier: https://www.medien-sicher.de/2017/03/instagram-beichtseiten-bedienungsanleitung/
Deine Schulleitung hat mich über diesen Vorfall informiert und bereits Screenshots von allen Posts gemacht.
Du hast jetzt 3 Optionen:
a. Du löschst SOFORT beide Accounts
b. Du meldest dich bei der Schulleitung, um einer Anzeige zuvor zu kommen
c. Du reagierst nicht auf diese Nachricht, die Schule erstattet Anzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede etc., Tellonym (das ist ein deutscher Anbieter!) übergibt der Polizei deine Daten: Handynummer, Mailadresse, IP-Adresse etc. und du bekommst einen Hausbesuch von der Polizei, die alle digitalen Endgeräte in der Wohnung beschlagnahmt. Die Anzeige läuft erst einmal gegen deinen Vater oder deine Mutter, weil diese über die Handynummer oder IP-Adresse ermittelt werden.
Deine Entscheidung, überleg nicht zu lange!
Gruß
Günter Steppich
IT-Fachberater am Staatlichen Schulamt“
Dieses Vorgehen hat sich vielfach bewährt, in fast allen Fällen werden die angeschriebenen Accounts innerhalb kürzester Zeit gelöscht. Mit den Screenshots hat man weiterhin die Option einer Anzeige, man sollte dabei allerdings sehr sorgfältig abwägen, ob eine große Welle evtl. negative Folgen für die betroffenen Lehrkräfte haben könnte, wenn z.B. schwerwiegende Anschuldigungen („Herr X ist der größte Pedo!“) dadurch in eine öffentliche Diskussion und Gerüchteküche geraten, an deren Ende diese Behauptungen in der öffentlichen Wahrnehmung über Jahre hängen bleiben.
In den meisten dieser Fälle sind die TäterInnen zwischen 13 und 15 Jahre alt, haben überhaupt keine Ahnung von der Rechtslage im Internet, und wissen z.B. auch nicht, dass sie als Betreiber der Accounts ebenfalls für alle Kommentare ihrer Follower mitverantwortlich sind – es hat ihnen ja auch niemand erklärt! Meiner Meinung nach ist ein Fach „Digitalkunde“ längst überfällig, es würde u.a. viele solcher Vorfälle verhindern.
Hallo, die Rechtslage ist unabhängig vom Provider, aber bei TikTok ist es im Fall einer Anzeige eher noch schwieriger an die Daten der Täter zu kommen. Schöne Grüße
Hallo Herr Steppich,
vielen Dank für diese Info.
Über unsere Schule gibt es aktuell einen anonymen TikTok-Account mit memes der Lehrkräfte. (beleidigend, aber ohne Bildmaterial)
Gelten die genannten rechtlichen Vorgaben auch bei TikTok?
Liebe Grüße