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Jugend-Medien-Kompetenz-Schutz – aber wie?

Ich war am 4. Mai 2011 als „Anzuhörender“ bei der öffentlichen Anhörung zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Wiesbaden.
Die Möglichkeit, dieser öffentlichen Sitzung beizuwohnen, nahmen allerdings nicht viel mehr als ein Dutzend Besucher wahr, darunter allein sieben Mitglieder der Arbeitsgruppe Jugendmedienschutz des HKM.
Viele Argumente beider Seiten (Filter hier – Medienkompetenz da) fand ich viel zu pauschal und damit unbrauchbar, teilweise geradezu weltfremd. Zum einen wird in der Diskussion häufig nicht zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Zum anderen muss man sich schon ein bisschen genauer ansehen, was man Kindern bzw. Jugendlichen vorenthalten will/sollte. Bei Kindern (ich habe selbst zwei digitale Eingeborene, die inzwischen 16 und 18 sind) bin ich der Meinung, dass man auf jeden Fall sicherstellen muss, dass sie nicht mit krassen Inhalten konfrontiert werden, wie z.B. harte Pornografie, Gewaltdarstellungen/Snuff Videos und faschistisches Gedankengut, und auch dass sie vor sexuellen Übergriffen geschützt sind. Das erreicht man sicherlich nicht stand-alone per Filter, sondern v.a. mit pädagogischer Begleitung und Aufklärung, aber mit einer aktivierten Whitelist kann man Grundschüler auch mal alleine ans Netz lassen und muss nicht permanent dabei sitzen. Eigentlich ist die ganze Diskussion über Filter oder nicht auch weitgehend müßig, weil eh nur ein Fünftel der Eltern einen solchen einsetzt (KIM 2010). Das Gros der erziehenden Generation hat nunmal schlicht keine Ahnung, welcher Dreck sich im Netz findet und was das bei ihren Kindern anrichten kann.
Und schließlich kann ein wie auch immer formulierter JmStV nur deutsche Websites, also maximal 5% des WWW regulieren – Shakespeare würde sagen: Viel Lärm um Nichts. Dass jeder Jugendliche bei Bedarf in wenigen Minuten jeden softwarebasierten Filter aushebelt oder eben zum Nachbarn oder zu Starbucks geht, sollte irgendwann auch Hans Hanten, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, einsehen können, der allerdings nach wie vor überzeugt ist, dass „kein Jugendlicher vorsätzlich nach Inhalten im Netz sucht, die nicht gut für ihn sind!“ Ja klar, die Welt ist eine Scheibe und Eintracht Frankfurt gewinnt die Champions League 2011… 😀
Das wahre Leben sieht anders aus: Fordert man eine beliebige 8. Klasse auf „Steh‘ auf, wenn du jemanden kennst, der ein Gewalt- oder Pornovideo auf dem Handy hat!“, steht die ganze Klasse!
Fakt ist, das zeigen alle Studien zum Thema Jugend und Medien und es bestätigt sich auch immer wieder im Schulalltag, dass 80% der Eltern dringend Unterstützung bei der Medienerziehung benötigen, weil ihnen die nötigen Grundkenntnisse fehlen. Diese Unterstützung können flächendeckend nur die Schulen leisten, aber hier fehlt es gleichermaßen an medienkompetentem Personal und Problembewusstsein.
Wirksamer Jugendmedienschutz lässt sich nur über medienkompetente Eltern und Lehrer realisieren. Doch leider haben selbst ausgewiesene Medienfachleute wie die schulischen Medienbeauftragten, die IT-Fachberater der Schulämter oder die Leiter von Medienzentren in der Regel nur sehr geringe Kenntnisse in diesem Bereich und müssten diesbezüglich erst einmal umfassend fortgebildet werden. Die Energie, die in die Neufassung des JmStV gesteckt wird, aber weitgehend wirkungslos verpufft, weil eine wie auch immer gestaltete gesetzliche Regelung weder das Netz entschärfen, noch die Kinder und Jugendlichen erreichen kann, wäre weitaus besser in ein Medienkompetenzgesetz investiert, welches den Kultusministerien der Länder auferlegt, schulische Medienbildung zur Top-Priorität zu machen und die nötigen Mittel dafür bereit zu stellen. An verpflichtender Medienbildung in allen drei Phasen der Lehrerbildung (Uni, Referendariat, Fortbildung) führt kein Weg vorbei – aber aus der Kaffeekasse lässt sich das nicht finanzieren!
Was tut sich in dieser Hinsicht in den Bundesländern? Recherchen dazu gestalten sich schwierig, auf den Websites mancher Ministerien muss man ordentlich graben, bis man auf das Wort „Jugendmedienschutz“ stößt.
  • Bayern stellt seinen „Medien- und informationstechnischen Beratern“ (MiB) Entlastungsstunden nach dem Schlüssel 1 Stunde pro 90 Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich zur Verfügung und bildet diese in einem zweijährigen Lehrgang an der Akademie in Dillingen aus. Nachwuchslehrer können diese Zusatzqualifikation über den begleitenden Studiengang Medienpädagogik erwerben. Der Jugendmedienschutz ist in der Aufgabenbeschreibung der „MiB“ an prominenter Stelle verankert.
  • In Rheinland-Pfalz gibt es schon seit 2007 für den Bereich Jugendmedienschutz 6 regionale Koordinatoren, 60 mehrtägig ausgebildete Landesmoderatoren und inzwischen über 1300 fortgebildete Jugendmedienschutzbeauftragte an den Schulen. Diese erhalten allerdings keine Entlastung für ihre Tätigkeit an den Schulen.
  • Niedersachsen hat laut der „Landesstelle Jugendschutz“ medienpädagogische Beratungslehrer an den Schulen installiert, die Entlastung in nicht bekanntem Umfang erhalten.
  • In Hessen gibt es zwei Abordnungen von insgesamt 19 Stunden an das Kultusministerium bzw. das Amt für Lehrerbildung.
  • Baden-Württemberg veranstaltet über das Landesmedienzentrum ca. 800 Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Medienbildung.
Ein Überblick über die Medienkompetenzförderung in den Bundesländern findet sich hier:
http://keine-bildung-ohne-medien.de/karte
Über weitere Informationen zu Aktivitäten in anderen Bundesländern würde ich mich freuen.
Günter Steppich

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