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Kindersicherung am PC?

Google-Ergebnisse für "Kindersicherung"
Google-Ergebnisse für „Kindersicherung“

Der obige Screenshot bietet einen praktikabeln Denkansatz zum Umgang mit technischen Kindersicherungen für Internetzugänge.

Sei es nun das Treppen- oder Kamingitter, der kindersichere Küchenschrank mit den giftigen Chemikalien oder der Kinderschutz in der Steckdose: Bis zu einem bestimmten Alter müssen Kinder mit technischen Hilfsmitteln vor Gefährdungen geschützt werden, es sei denn, Mama oder Papa wollen das Kind jede Sekunde persönlich überwachen. Sobald der Nachwuchs die Treppe sicher alleine bewältigen kann, begreift, dass Feuer weh tut, die Steckdose gefährlich ist und dass man Putzmittel nicht trinken kann, erübrigen sich die Sicherungen. Und je früher das der Fall ist, umso besser, denn keine Vorrichtung bietet perfekten Schutz und menschliches oder technisches Versagen (wie z.B. ein nicht geschlossenes Treppengitter) kann dann doch zu Unfällen führen.

Schließlich ist es das grundlegende Ziel von Erziehung, Kinder so lange wie nötig an der Hand zu führen, aber ihnen zugleich Eigenverantwortung und Selbständigkeit zu  vermitteln, denn dies ist Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines soliden Selbstvertrauens.

Geht man mit Internetfiltern ebenso um, heißt das: Für jüngere Kinder ist eine Whitelistlösung wie z.B.  FragFinn notwendig, um sie vor ungeeigneten Inhalten zu schützen, gleichzeitig muss aber das Ziel sein, dem Nachwuchs die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um später selbständig mit problematischen Situationen umgehen zu können. Ab welchem Alter das möglich ist, lässt sich leider nicht mit eindeutigen Altersangaben beziffern, denn das kalendarische Alter von Kindern und Jugendlichen kann vom biologischen um plus/minus zwei Jahre abweichen. Während der eine Zwölfjährige also bereits auf dem Entwicklungsstand eines Vierzehnjährigen sein kann, befindet sich sein gleichaltriger Freund womöglich noch auf dem Niveau eines Zehnjährigen.

Eltern müssen also selbst entscheiden, was sie ihren Sprößlingen zumuten können und wann und in welchem Umfang sie die Internetbeschränkungen reduzieren. Über zwei Aspekte muss man sich dabei im klaren sein:

  1. Auch wenn man zuhause vermeintlich alles im Griff hat, ergeben sich reichlich andere Gelegenheiten, ohne Beschränkung ins Internet zu gelangen, etwa bei Freunden, in der Schule (auch wenn das eigentlich nicht sein dürfte) oder in Internetcafes.
  2. Ab einem gewissen Alter knacken Jugendliche auch zuhause jede Filtersoftware. Wenn dann die nötigen Kompetenzen nicht vermittelt wurden, sind die Folgen häufig wesentlich gravierender als bei Gleichaltrigen, die ungefiltert ins Netz gehen, sich damit aber bestens auskennen.

Weitaus wirksamer als rein technisch Filterlösungen sind demnach Eltern, die sich selbst mit der Technologie vertraut machen, ihre Kinder auf dem Weg ins Netz persönlich begleiten, das erforderliche Know-how vermitteln und mit ihnen im Gespräch über deren Onlineerfahrungen sind.

Empfehlungen als Faustregel:

  • Wenn Sie ihr Kind in anderen Räumen deutlich weniger sehen und hören wollen, packen Sie ihm einfach das Kinderzimmer voll mit Bildschirmen aller Art…! 😉
  • Es gibt keinen guten Grund für Bildschirme in Kinderzimmern, aber viele, die dagegen sprechen, z.B. werden sie dort doppelt so häufig genutzt und dass zuwenig Bewegung Übergewicht begünstigt, ist auch kein Geheimnis. Bis 14 sind Bildschirme im Kinderzimmer tabu, danach gilt es individuell abzuwägen. Eltern mit geringen Kenntnissen in diesem Bereich sollten mit der digitalen Kinderzimmerausstattung besonders zurückhaltend sein. TV, Spielekonsole und Internetzugang im Wohnzimmer erfüllen denselben Zweck, lassen sich aber viel weniger unbemerkt und unkontrolliert nutzen.
  • Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten auf mobilen Geräten, Spielkonsolen, Tablets oder Fernsehgeräten online zu gehen, ist ein einigermaßen wirksamer Jugendschutz eigentlich nur gewährleistet, wenn der Filter im Internetrouter eingebaut ist, wie etwa bei den Surf-Sitter-Routern der Firma Cybits.
  • Filterlösung mit Whitelist (s.o.) bis 13 Jahre
  • Ab 14 Jahren kann man eine Blacklist einsetzen, muss sich jedoch im klaren sein, dass die Trefferquote solcher Programme, die auf Sperr- und Wortlisten basieren, bei maximal 80% liegt. D.h., dass z.B. von den über 2 Milliarden Pornoseiten im Netz 400 Millionen nicht erkannt und blockiert werden, und gleichzeitig möglicher Weise ebensoviele unbedenkliche Seiten irrtümlich gesperrt werden.
  • Spätestens ab 16 Jahren sind Filterlösungen sowohl uneffektiv als auch sinnlos. Empfehlenswert ist aber durchaus, mittels einer Zeitkontrolle, wie sie etwa die Fritz!Box-Router von AVM bieten, spätnächtlichen Internetzugang an Wochentagen zu unterbinden, wenn am nächsten Morgen die Schule ansteht. Seit Ende 2011 bieten die AVM Fritz!boxen auch über die Option, Inhalte zu filtern.
  • Wie man die in Windows 7 intergrierte Kindersicherung einstellt, wird unter www.klicksafe.de/themen/technische-schutzmassnahmen/jugendschutzfilter/kindersicherung-unter-windows-7-aktivieren-und-einrichten erklärt.

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