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WhatsApp, Medienerziehung, Datenschutz

Der von mir überaus geschätzte Blogger, Musiker, Veranstalter von re:publica und Autor des Buchs „Netzgemüse: Aufzucht und Pflege der Generation Internet „, Johnny Häusler, hat auf wired.de einen Kommentar zu dem von mir hier kürzlich geposteten Urteil des AG Bad Hersfeld zur Nutzung von WhatsApp und Smartphone durch einen 11jährigen geschrieben, in dem sich leider eine ganze Reihe typischer Missverständnisse und Fehleinschätzungen zur Nutzung von WhatsApp und zum Thema Medienerziehung finden. Da wired.de keine Kommentarfunktion bietet und die Beschränkung von Twitter auf 140 Zeichen keine sinnvolle Diskussion zulässt, antworte ich auf seinen Text in diesem Beitrag, der dann doch deutlich länger wurde als geplant…

Quelle: https://www.wired.de/collection/life/whatsapp-urteil-smartphone-kinder

Lieber Johnny Häusler, ein grundlegendes Problem dürfte sein, dass du als hoch medienaffiner und –kompetenter Mensch, der sich sicherlich meist in einem ebensolchen Umfeld bewegt, unterschätzt, wie ahnungslos der Großteil der aktuellen Eltern in Sachen Medienerziehung ist. Bei wirklich jedem meiner Elternabende wird deutlich, dass die meisten der Anwesenden das Thema am liebsten komplett „outsourcen“ würden, weil sie sich damit hoffnungslos überfordert fühlen; und ich spreche hier von denjenigen, die aus Interesse zu diesem Abend überhaupt gekommen sind.

Erziehung ist aber nun einmal in erster Linie eine Elternpflicht, die sogar im Grundgesetz, Art. 6 (2) zementiert ist: „Pflege und Erziehung der Kinder sind […] die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Mein dringender Appell, sich mit digitalen Medien vertraut zu machen und die Kinder bei der Nutzung zu begleiten und zu beraten, treibt vielen Schweißperlen auf die Stirn: „Keine Ahnung, kein Interesse, keine Zeit“, sind die immer gleichen Argumente dafür, dass das doch bitteschön die Schulen bzw. der Staat übernehmen soll.

Mal ganz abgesehen davon, dass es in der aktuellen Lehrerschaft noch weniger medienkompetente Menschen gibt als in der Gesamtbevölkerung (dazu gibt es leider eindeutige Studien, und das erlebe ich halbjährlich sogar bei jedem neuen Jahrgang von ReferendarInnen), was ist denn das für eine absurde Logik? Eltern drücken Kindern (d.h. maximal 13jährigen) Smartphones mit WhatsApp, Snapchat, Instagram, Musical.ly & Co. in die Hand und schicken sie damit in die Schule, damit wir ihnen beibringen wie man damit umgeht. Wir überzeugen diese Kinder, dass es besser und gesünder ist, das Handy abends auszuschalten und auf die Kommode im Flur zu legen. Wir verhindern, dass sie mit problematischen Inhalten konfrontiert werden. Und wir sorgen selbstverständlich dafür, dass sie angesichts der immensen Faszination dieser Medien, gegen die sie sich in diesem Alter alleine nicht ansatzweise erfolgreich wehren können, nicht ihre Hausaufgaben und Vorbereitungen für Klausuren vernachlässigen… Wer uns diese Fähigkeiten zutraut, hält die Erde auch für eine Scheibe. Schulen können Eltern in der Medienerziehung unterstützen, wenn es dort entsprechend kompetente Lehrkräfte gibt (s.o.) und wenn diese auch Zeit dafür bekommen. Ein Pflichtfach „Medienkunde“ gibt es nach wie vor nirgends, und auch das könnte die elterliche Medienerziehung nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Die Kernaufgaben der Eltern kann ihnen niemand abnehmen: In welchem Alter bekommt mein Kind welche Hardware, wie begleite und berate ich es dabei, welche Grenzen und Regeln setze ich, etc.? Dazu kommt, dass ich als Lehrer allen SchülerInnen unter 13 Jahren klar machen müsste, dass sie weder ein eigenes Smartphone haben noch die oben genannten Apps nutzen dürfen, weil die Nutzungsbedingungen der Anbieter das durchgehend erst ab 13 Jahren erlauben.

Was du als „Novum in der Rechtsprechung“ bezeichnest, sehe ich als triviale und keineswegs überraschende Tatsache: Eltern sind glasklar (medien-)erziehungspflichtig, und wenn sie das vernachlässigen, können sie auch gerichtlich dazu verpflichtet werden. Das war schon in der prä-digitalen Zeit so und wurde mit der Einführung des Internets auf digitale Themen erweitert. Ohne Frage schwierig ist dabei, dass Eltern über keinerlei entsprechende Erfahrungen aus der eigenen Kindheit verfügen, das entbindet sie aber doch nicht von der Pflicht, ihr „Netzgemüse“ digital aufzuziehen und zu pflegen. Immerhin starten ja Eltern und Kinder im schlechtesten Fall mit gleichen Voraussetzungen: Wenn sie ihrem Kind erstmals ein digitales Spielzeug in die Hand drücken, sind beide maximal gleich ahnungslos. Was spricht dagegen, dass Mama/Papa dann mitlernen? Immerhin haben sie doch einen deutlichen Vorsprung an Lebenserfahrung.

Zu WhatsApp: Spätestens seit der Änderung der AGB im August 2016 verstößt man mit der Nutzung des Messengers nach meiner Auffassung eindeutig gegen deutsches Recht, aus diesem Grund habe ich die App damals entfernt und nutze nur noch rechtskonforme EU-Alternativen wie Threema und Wire – und ja, ich habe dort jede Menge Kontakte, seit ich WhatsApp gelöscht und mein Umfeld damit in Zugzwang gebracht habe! Digitale Kommunikation ist auch ohne WhatsApp problemlos möglich, das Standardargument „aber WhatsApp haben doch alle“ ist reine Bequemlichkeit und v.a. auch eine ordentliche Portion Gedankenlosigkeit. Diese Auffassung hat jetzt das AG Bad Hersfeld bestätigt, und auch der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke folgt dieser Einschätzung. Auch wenn eine Abmahnwelle aus diversen Gründen wohl nicht zu erwarten ist: Wer über eine grundlegende Sensibilität für Datenschutz und Privatsphäre verfügt, kann WhatsApp nicht guten Gewissens benutzen, und v.a. auch nicht seinen Kindern zur Verfügung stellen. Die Argumente dafür habe ich hier in anderen Beiträgen bereits ausführlich dargestellt.

Du kommentierst das mit „Gesellschaftlich betrachtet ist das Urteil eine Katastrophe“ mit der Begründung, dass Eltern ja auch nicht bestraft würden, wenn sie ihren Kindern nicht bei den Hausaufgaben helfen oder ihnen kein zusätzliches, privates Ballettraining zur Verletzungsprophylaxe verabreichen. Sorry, dieser Vergleich hinkt nun wirklich komplett: Erst einmal wurde die Mutter nicht „bestraft“, denn es handelte sich nicht um einen Strafprozess, sondern einen Sorgerechtsstreit, an dessen Ende ihr Erziehungsauflagen gemacht wurden. Die 1500 € Verfahrenskosten sind schmerzhaft, aber eben keine Strafe. Und zum Zweiten sind Hausaufgaben und Privattraining keine elterlichen Pflichten, für deren Unterlassung wir rechtlich belangt werden können – im vorliegenden Fall hat das Gericht dagegen eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht festgestellt. Die tatsächliche gesellschaftliche Katastrophe ist aus meiner Sicht, dass Millionen deutscher WhatsApp-Nutzer einem US-Konzern völlig unkritisch Massen an persönlichen Daten zur Verfügung stellen, konkret sind das Telefonnummern, Profilbild, Statusmeldung und v.a. die Metadaten, d.h. wer wann mit wem wie häufig und wie lange kommuniziert. Die STASI hätte ihre helle Freude an diesen Möglichkeiten gehabt, und ich sage das als Mensch, der in den 80ern gegen die Volkszählung auf die Straße gegangen ist, bei der es um vergleichsweise lächerliche 18 (!) persönliche Daten ging. Bei Kindern kommt dazu, dass durch die Gruppenfunktion wildfremde Menschen an deren Handynummern kommen – das ist für mich ein klares Ausschlusskriterium.

Deine Frage „Was ist mit der Bildungspflicht der Schulen?“ habe ich oben weitgehend beantwortet. Schulen haben in erster Linie einen Bildungsauftrag, auch digital, und da gibt es heftige Defizite, aber das ist ein ganz anderes Thema, denn hier geht es um Erziehung. Medienbildung bedeutet primär die Vermittlung produktiv-kreativer digitaler Kompetenzen, die sehr von der personellen und materiellen Ausstattung der Schulen abhängt. Und obwohl ich an meiner Schule schon mit Beginn der 5. Klasse allen unseren SchülerInnen die Basics einer sicheren und reflektierten Internetnutzung vermittle (das Konzept ist eine Eigeninitiative von uns, einen konkreten Auftrag dazu gibt es in den Curricula nicht!), habe ich damit nur sehr überschaubaren Einfluss, wenn die Eltern nicht mitziehen und beispielsweise den Kindern erlauben, ihre Smartphones nachts mit ins Zimmer zu nehmen – ein Drittel der Kids darf das immer noch, trotz meiner intensiven Elternarbeit. Da heißt es dann „ich vertraue meinem Kind“, aber wenn man in den WhatsApp-Klassenchats sieht, zu welchen Uhrzeiten da nachts noch gepostet wird, wird deutlich, dass dieses Konzept nicht funktioniert.

Weiter fragst du „wieso Unternehmen Apps anbieten können, mit deren Nutzung wir uns als User nach deutschem Recht geradezu automatisch strafbar machen.“ Antwort: 1. Niemand macht sich automatisch strafbar! Wer AGB bestätigt, sie aber nicht liest, ist selbst schuld und rechtskonforme Alternativen zu WhatsApp gibt es längst. Wenn ich meine Kaffeemaschine zerstöre, weil ich die Bedienungsanleitung nicht gelesen habe, kann ich doch den Hersteller nicht haftbar machen. Zudem hat Facebook ganz bewusst nur Firmensitze in den USA und in Irland, in Deutschland gibt es nur eine Tochtergesellschaft, die rechtlich nicht belangt werden kann. Und so gibt es eine ganze Reihe deutscher Klagen und auch Urteile gegen Facebook, die keinerlei Effekt hatten.

Dein frustriert klingendes Fazit: „Die Lösung: Smartphones verbieten!“ Nein, das ist dann doch weit über das Ziel hinaus geschossen. Aber da alle SIM-Cards und Internetanschlüsse auf die Eltern laufen und diese damit auch rechtlich für Missbrauch verantwortlich sind, ist es doch offensichtlich, dass wir Eltern unsere Kinder über die Nutzung aufklären und sie dabei begleiten müssen. Wenn ich dein Buch nicht komplett falsch verstanden habe, habt ihr genau das bei euren Jungs gemacht und bei uns zuhause hat das auch bestens funktioniert. Permanente Kontrolle wird uns Eltern dabei nicht abverlangt (auch dazu gibt es elternfreundliche Urteile, z.B. im Bereich Filesharing), schon gar nicht bei Jugendlichen, aber Kindern darf man nach meiner Überzeugung nicht einfach ein Smartphone in die Hand drücken und sie damit sich selbst überlassen. Aber genau das wird der Mutter im Gerichtsurteil vorgeworfen, und das sehe ich immer häufiger schon im Grundschul- oder gar KITA-Alter. „Wir haben hier und da nämlich noch etwas anderes zu tun“ ist kein stichhaltiges Argument, sich aus der Medienerziehung auszuklinken, damit könnten wir uns auch gleich komplett von der Erziehungsverantwortung lossagen. Ich hatte gerade mit einem Dutzend Fällen von Mobbing per Instagram-Beichten zu tun, in allen hatten die Eltern keine Ahnung, was ihre 12-13jährigen Jungs als Betreiber dieser Accounts verzapft hatten, einige wussten weder, was Instagram ist, noch dass ihr Kind die App überhaupt benutzte.

Zu deiner Sorge, was ein Smartphoneverbot für unter 18jährige für „digitale Bildung und Medienkompetenz und letztlich für den – Achtung! – Wirtschaftsstandort Deutschland und seinen Arbeitsmarkt bedeutet“ kann ich dich beruhigen, es ist sogar genau anders herum: Wir sehen aktuell an den Schulen, dass mit der Zunahme der Smartphones, die zu 90% für Bespaßung und Unterhaltung genutzt werden, immer weniger SchülerInnen über elementare Computerkenntnisse verfügen, immer mehr haben eklatante Defizite in der Bedienung von Betriebssystemen und Standardprogrammen. Das geht soweit, dass manche unserer Siebtklässler noch nicht einmal wissen, wie man eine Datei auf einem USB-Stick speichert. Sie haben das bei uns in der 5. Klasse gelernt – aber wenn man nur noch mit dem Smartphone umgeht (Chatten, Spielen, Videos gucken, Musik hören, Selfies posten…), wird das ganz schnell wieder vergessen. Arbeitsmarktrelevante Tätigkeiten finden bei den Kids am Smartphone so gut wie gar nicht statt!

Vielleicht haben wir ja mal Gelegenheit, uns persönlich darüber zu unterhalten, das fände ich spannend! 🙂

2 Gedanken zu „WhatsApp, Medienerziehung, Datenschutz

  • Michael

    Lieber Herr Häusler,
    im Prinzip sind wir einer Meinung, trotzdem klingt Ihr Wired-Artikel viel zu harmlos und die Vergleiche hinken – finde ich.

    Wer ist verantwortlich dafür, dass ein Kind schwimmen lernt? Fahrrad fahren lernt und dabei einen Helm aufsetzt?

    Die Eltern, wer sonst!

    Und wenn Eltern sich nicht sicher sind ob ihr Kind alleine so weit in den See hinausschwimmen sollte oder in der Dunkelheit alleine durch die Stadt radeln sollte – dann verbieten sie es im Zweifel halt!
    So lange bis die Kinder alt genug und kompetent genug dafür sind.

    Na und? Wo ist das Problem?
    Es entgeht weder den Kindern noch der Gesellschaft dadurch irgendwas – im Gegenteil.

    Deswegen wünsche ich mir noch mehr solche Urteile und hoffe das endlich noch mehr Menschen mal ein paar ihrer Bekannten verklagen.
    Wenn jemand ungefragt alle Ihre Bank-Kontonummern, KFZ-Kennzeichen und Sozialversicherungsnummer in alle möglichen Datenbanken hochlädt wäre Ihnen das wohl auch nicht recht – und ich denke mal die große Mehrheit der Bevölkerung empfindet das ebenso.

    Dieses ständige Schulen-bashing nervt, wirklich wahr. Wenn hier jemand handeln muß, dann die Politik!

    Wie wärs mal mit einem Gesetz das es Konzerne verbietet die Verantwortung per AGB auf den Endbenutzer abzuschieben wenn es im Ergebnis offensichtlich „sittenwidrig“ ist, Herr Maas?

    Computerspionage ist strafbar auch wenns aus dem Ausland passiert, man kann Facebook-Manager auch in Abwesenheit verklagen. Geht ja in den USA auch mit VW-Managern aus Deutschland, oder?

  • Zunächst mein Dank für die ausführliche Replik, in sehr weiten Teilen sind wir einer Meinung – ganz besonders, was die elterliche Aufsichtspflicht in Sachen Nutzungsdauer angeht oder auch bei den Altersfragen. Gerade die Jüngeren davor zu schützen, dass sie eben nicht die halbe Nacht mit Apps verbringen, deren Nutzung ihnen eigentlich sowieso noch nicht gestattet ist, ist Aufgabe der Eltern.

    Bei der alleinigen Verantwortung für streckenweise technisch und auch juristisch sehr komplexe Vorgänge, die in naher Zukunft sicher noch komplexer werden (Internet of things, AI), genügt es aber meiner Meinung nach nicht, sich an die Eltern zu wenden. Da braucht es ein Zusammenspiel von Gesetzgebung, (gesetzlich verankerter) Verantwortung der Unternehmen und eben auch den Schulen. Dass gerade die Letztgenannten und Lehrkräfte damit überfordert sind, ist mir klar. Der Druck auf die Politik, auf das Bildungssystem muss daher größer werden. Ich befürchte, dass mit solchen Urteilen die Verantwortung der genannten Dritten weiter in den Hintergrund rückt und sich alle zurücklehnen: Sollen doch die Eltern sich kümmern! Daher meine Kolumne.

    Also: Ja, Eltern tragen eine große Verantwortung bei der digitalen Bildung und ja, sie haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Wenn sie aber ohne unterstützendes Curriculum dastehen und wenn sie quasi jede App und deren mögliche Verbindungen zu anderen Apps und Servern (mit Kenntnis der aktuellen Gesetzlage) auf juristische Grundlagen prüfen müssen, dann können sie nur scheitern. Juristen und Gesetzgeber beißen sich die Zähne an vielen der aktuellen Herausforderungen aus, wie sollen dann Eltern den Überblick behalten, die sowohl technisch als auch juristisch gesehen meist Laien sind?

    Ich glaube, es gibt da verschiedene Stufen. Bei der Beschränkung von Nutzungsdauer und -zeit müssen Eltern z.B. meiner Meinung nach selbst entscheiden und selbst die Pflicht übernehmen. Bei technischen und juristischen Fragen können sie das besonders in Hinblick auf die Geschwindigkeit der Entwicklungen nur in gewissen Maßen. Hinzu kommen die in deiner Replik angesprochenen Herausforderungen inhaltlicher Natur. Wie sollen denn Eltern die gesamte Online-Kommunikation ihrer noch nicht volljährigen Kinder in allen Kanälen konstant kontrollieren? Und wollen wir das überhaupt? In dieser Frage geht es doch um die ganz große, nämlich: Wie machen wir aus Kindern verantwortungsbewusste, respektvolle Erwachsene? Und dabei müssen halt alle mitarbeiten.

    Meine Sorge, dass ein solches Urteil zu Smartphone-Verboten (durch Eltern, meine ich) führen könnte, ist berechtigt, falls sich ähnliche Urteile häufen. Wenn Eltern überfordert sind, Angst vor Fehlern haben, dann verbieten sie den „Kram“ eben ganz. Dann kann nichts schiefgehen. (Abgesehen davon, dass sich Jugendliche garantiert nicht an solche Verbote halten würden.)

    Und dass arbeitsmarktrelevante Tätigkeiten am Smartphone so gut wie gar nicht stattfinden, glaube ich sofort. Weil große Teile der digitalen Welt eben an vielen (nicht allen!) Schulen gar nicht stattfinden. USB-Sticks habe ich seit Jahren nicht mehr gebraucht, Technologien überholen sich doch sehr schnell, die schulischen Aufgaben liegen also meiner Meinung nach weniger in diesen Bereichen, sondern in ganz generellen.

    Ich glaube aber abschließend, dass wir sind nicht so weit auseinander sind bei dem, was wir uns wünschen und vorstellen. Wir sind in diesem Fall vielleicht nur aus verschiedenen Richtungen an die Sache herangegangen. 🙂

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