Bundesrat beschließt Gesetz gegen Abmahner
Ein vom Bundesrat am 20.9.2013 durchgewinktes neues Anti-Abzocke-Gesetz schließt einige Lücken im Verbraucherschutz, lässt aber Hintertürchen offen. Internetahnungslose Eltern wahllos downloadender Sprösslinge können sich nach wie vor nicht entspannt zurücklehnen, auch 150 € können vielen Familien wehtun und eine schwammig formulierte Ausnahme lässt zudem nichts Gutes erwarten: Die Deckelung für die Gebühren gilt nämlich nicht, wenn sie „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist“. Ah ja…