Neues Urteil zu Tauschbörsen
Das klingt auf den ersten Blick gut, allerdings bleiben am Ende immer noch über 300 € Schadenersatz übrig, und die Anwaltskosten dürften deutlich darüber liegen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat… Ob das dann „eingedampft“ ist, liegt im Auge (bzw. Portemonnaie) des Betrachters… Die deutliche Ansage an sämtliche Personen im Haushalt lautet also unverändert: „Finger weg von Tauschbörsenprogrammen (engl. ‚File sharing‘), ansonsten stotterst du das vom Taschengeld oder dein Sparschwein muss leiden…