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Handyverbot an Frankreichs Schulen

Das französische Parlament hat ein Gesetz beschlossen, das zum neuen Schuljahr SchülerInnen unter 16 Jahren das Mitbringen von Handys, Smartwatches und Tablets in die Schule verbietet.
=> http://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-handyverbot-101.html

Das Hessische Kultusministerium teilte auf Medienanfragen mit, dass es bei der aktuellen Regelung bleibe, nach der jede Schule ihre eigene Handyregelung festlegen kann.
=> http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen-will-kein-generelles-handyverbot-an-schulen-15716374.html

Ein grundsätzliches Mitbringverbot wie in Frankreich dürfte in Deutschland einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, da es auch private Bereiche wie den Schulweg sowie Aktivitäten nach der Schule beträfe. In Frankreich bleibt abzuwarten, ob jemand Rechtsmittel gegen das Gesetz einlegt und wie die Gerichte darüber entscheiden würden.

Grundsätzlich sollte man vor einer solchen Entscheidung einige entscheidende Fragen beantworten:

  1. Ist das Gesetz juristisch überhaupt haltbar?
    In Deutschland ist ein Mitbringverbot laut Einschätzung von Schuljuristen nicht möglich. Die Schulen können die Nutzung aber reglementieren oder auch ganz untersagen.
  2. Lässt sich die Einhaltung effektiv überwachen?
    Da darf man gespannt sein, wie das in Frankreich aussehen wird. Ob beispielsweise Taschenkontrollen oder gar Leibesvisitationen an den Eingängen oder bei Verdachtsfällen durch Lehrkräfte nach französischem Recht erlaubt sind, ist mir nicht bekannt. In Deutschland ist das nur mit Einverständnis der Betroffenen bzw. der Eltern möglich, höhere Befugnisse hat nur die Polizei. Ich gehe davon aus, dass ein Kind, das sein Handy unbedingt in die Schule mitnehmen möchte, das auch weiterhin schafft.
  3. Welche Vorteile bringt das Gesetz den beteiligten Schülern, Eltern und Lehrkräften?
    Für meine Arbeit als schulischer Fachberater für Jugendmedienschutz hätte eine solches Totalverbot keinen Vorteil. Fast alle Vorfälle, mit denen ich zu tun habe, entstehen durch problematische Handynutzung im privaten Umfeld, nur sehr wenige durch Handymissbrauch während der Schulzeit. Verhindert würden durch ein generelles Verbot nur heimliche Aufnahmen in der Schule und der ein oder andere Täuschungsversuch in Prüfungen, diese Situationen sind aber bereits durch die aktuell verbreiteten Handyregelungen der Schulen abgedeckt bzw. auch gesetzlich geregelt.
    Weder verhindert noch reduziert würden die akut heißen Themen Cybermobbing, Sexting und pädophile Übergriffe, aber auch auf übermäßige Bildschirmzeiten, Nachrichtenfluten in Sozialen Netzwerken und Messengern, problematische Selbstdarstellung im Netz und den Konsum jugendgefährdender Onlineinhalte gäbe es keine Auswirkungen, denn auch diese finden fast ausschließlich im privaten Umfeld statt.

Fazit: Ich halte es, entsprechend der aktuellen hessischen Regelung, für deutlich sinnvoller, an der Schule klare und v.a. auch durchsetzbare Handyregeln zu definieren und mit den SchülerInnen zu besprechen. Zudem können ab der 7./8. Klasse private Handys und Tablets durchaus gewinnbringend im Unterricht eingesetzt werden, wenn zuvor die Voraussetzungen genau abgeklärt wurden. Der kompetente Umgang mit Sozialen Netzwerken, Messengern und dem Internet im Allgemeinen sollte im Jahr 2018 ohnehin regelmäßiges Unterrichtsthema sein, auch dafür ist der Einsatz von Schülergeräten oft hilfreich.

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