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Recht am eigenen Bild

Nicht zuletzt wegen der flächendeckenden Verbreitung von Fotohandys ist es Mode geworden, bei jeder Gelegenheit Fotos zu schießen. Häufig werden diese dann – nicht nur von Jugendlichen – ins Internet gestellt, ohne dass die abgebildeten Personen davon Kenntnis haben, geschweige denn um Erlaubnis gefragt wurden.

Nach § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes hat aber jeder Mensch das Recht, grundsätzlich selbst darüber zu bestimmen, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm erstellt und veröffentlicht werden. Wer also Bilder anderer ohne deren Wissen und Zustimmung veröffentlich, handelt gesetzeswidrig, insbesondere wenn die Namen dieser Personen in Bildunterschriften oder per Verlinkung genannt werden. Dies gilt auch für Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen u.ä. Auf vielen Community-Seiten besteht zudem die Möglichkeit, auf Fotos abgebildete Personen zu verlinken, d.h. der Name wird in das Foto eingeblendet und ein Klick darauf führt zu dessen Profil.

Im SchuelerVZ bedeutet das konkret, dass viele Schüler auf Fotos zu identifizieren sind, obwohl sie selbst ihre Profile nicht öffentlich eingestellt und keine Bilder von sich veröffentlicht haben!

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