Vorratsdatenspeicherung und Downloads
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt hat, stellt sich die Frage, ob das Auswirkungen auf illegale Musik-, Film- und Softwaredownloads per Filesharing (Emule, Bearshare, etc.) bzw. auch die Opfer von Abofallen hat.
Dazu die einheitliche Einschätzung von Juristen im Netz:
Die bei Filesharing-Verfahren herausgegebenen Daten sind nicht mit den Vorratsdaten zu verwechseln, dabei handelt es sich um sogenannte Bestands- und Verkehrsdaten, die von Providern im Rahmen der Herstellung von Internetverbindungen gespeichert werden. Diese Speicherung erfolgt nicht „auf Vorrat“.
Fazit: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird keine Auswirkungen auf die Verfolgung von File-Sharing haben und auch Online-Abzocker und ihre Anwälte dürfen weiter ungebremst ihrer traurigen Tätigkeit nachgehen.
Weiter Infos:
Abofallen: https://www.medien-sicher.de/?p=89
File-Sharing: https://www.medien-sicher.de/?p=120