WhatsApp erst ab 16 Jahren erlaubt?
Das ist jetzt mal richtig spannend. WhatsApp hat seine aktualisierten Nutzungsbedingungen mit folgendem Wortlaut veröffentlicht: (Update 16.05.18: Der Text liegt nun auf Deutsch vor)
Alter. Wenn du in einem Land in der Europäischen Region lebst, musst du mindestens 16 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen oder das in deinem Land für die Registrierung bzw. Nutzung unserer Dienste erforderliche Alter haben. […]. Zusätzlich zu der Anforderung, dass du nach geltendem Recht das zur Nutzung unserer Dienste erforderliche Mindestalter haben musst, gilt Folgendes: Wenn du nicht alt genug bist, um in deinem Land berechtigt zu sein, unseren Bedingungen zuzustimmen, muss dein Erziehungsberechtigter in deinem Namen unseren Bedingungen zustimmen.
Quelle: https://www.whatsapp.com/legal/?eea=1#terms-of-service-age
Laut der neuen EU-DSGVO, die am 25.5.18 in Kraft tritt, brauchen Nutzer unter 16 Jahren die Einverständnis ihrer Eltern, um sich bei Onlinediensten anzumelden. Der zweite Satz des obigen Texts liest sich für mich allerdings folgendermaßen: „Wenn du nicht das Mindestalter (16) zur Nutzung unseres Dienstes erfüllst und außerdem nach den Gesetzen deines Landes nicht alt genug bist, um unsere AGB zu akzeptieren, müssen das deine Eltern für dich tun.“
Um AGB akzeptieren zu können, also einen Vertrag abzuschließen, muss man in Deutschland allerdings volljährig sein! Das würde bedeuten, dass unter 16jährige WhatsApp überhaupt nicht nutzen dürfen, während 16- und 17jährige dazu die Einverständnis ihrer Eltern benötigen.
Mich würde sehr interessieren, wie Medienrechtler das beurteilen. Hat da evtl. jemand bei WhatsApp die EU-DSGVO missverstanden oder warum geht der Anbieter noch über deren Anforderungen hinaus?
UPDATE 27.04.18, nach Rücksprache mit einer Medienanwältin: Die entscheidende Frage ist, ob die Nutzungsbedingungen von Sozialen Netzwerken den AGB gleichzusetzen sind, wie sie z.B. bei einem Onlinekauf akzeptiert werden müssen. Dann wäre meine obige Einschätzung richtig. Diese Frage müsste wohl erst ein Gericht klären.
In der Praxis wird sich vermutlich nicht viel ändern, da weiterhin keine wirksame Alterskontrolle stattfinden wird. Aber für die Schulen sieht die Situation so aus, dass bei WhatsApp-Problemen glasklar die Eltern zuständig sind, wenn sie die Nutzungsbedingungen des Anbieters ignoriert haben. In den bisherigen AGB war das auch bereits so formuliert, da lag das Mindestalter allerdings noch bei 13 Jahren und die Eltern konnten dieses durch ihre Zustimmung aufheben.
Alte Fassung seit August 2016: “Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen (bzw. so alt, wie es in deinem Land erforderlich ist …) … Wenn du nicht alt genug bist … muss dein Elternteil … den Bedingungen zustimmen.”
Letzteres scheint mir nun nicht mehr gegeben.
Da liegen Sie richtig, das lässt sich nicht unterbinden. Man kann zwar WhatsApp den Zugriff auf die Kontakte entziehen, aber ein Messenger ohne Kontakte ist eher sinnlos… 😉
Hallo Herr Steppich
Ja wir werden sicher bei unserer Haltung bleiben und unserem Sohn nicht entgegen unserer Überzeugung die Nutzung von WhatsApp erlauben, solange der Messenger seine Nutzungsbedingungen nicht an das Datenschutzrecht anpasst.
Uns wird gelegentlich entgegnet, dass sich das Abgreifen der Kontaktdaten und Metadaten bei der Installation einschränken oder gar unterbinden lässt. Das ist unseres Wissens aber nicht der Fall und würde uns auch wundern, zumal WhatsApp damit sein „Geschäftsmodell“ untergraben würde.
Wir sind gespannt, ob die Nutzungsbedingungen irgendwann doch an das geltende und neue Datenschutzrecht angepasst werden. Wir werden Ihre gut recherchierten und sehr hilfreichen Informationen weiterhin aufmerksam verfolgen!
Hallo, Sie sehen das grundsätzlich richtig, allerdings ist die Nutzung WhatsApp ist keine Straftat, sondern ein Verstoß gegen den Datenschutz, der mit Bußgeld belegt werden kann. Nötigung sehe ich in den AGB nicht, da niemand gezwungen wird, die App zu installieren. Die Anpassung auf 16 Jahre ist eine logische Konsequenz der EU-DSGVO, die anderen Apps werden da ebenso nachziehen.
Nach meiner persönlichen Erfahrung lebt es sich wunderbar ohne WhatsApp, ich nutze seit langem Threema und Wire, dafür ist bei jnter 16jährigen ab 25.5. ebenfalls die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sprüche a la „aber alle haben das doch“ höre ich auch gelegentlich, ich erkläre dèn Leuten dann, dass sie damit a) permanent gegen den Datenschutz verstoßen, weil sie dieDaten all ihrer Kontakte ungenehmigt einem amerikanischen Konzern ausliefern, der diese für Werbezwecke verkauft, und b) permanent ihre eigenen Metadaten (Standort, wer kommuniziert wann mit wem, wie lange, wie häufig, von welchem Standort, mit welchem Handy, etc.) an Facebook preisgeben. Aber mehr als an den gesunden Menschenverstand appelieren, kann ich persönlich nicht, hier ist der Staat gefragt. Ich kann Sie nur ermutigen, bei Ihrer Haltung zu bleiben, es ist selten richtig, der Herde hinterher zu rennen.
Hallo
die Rückgängigmachung der einstigen Herabsetzung des Mindestalters von 16 auf 13 – jetzt also wieder zurück auf 16 – ist aus meiner Sicht absurd und nur eine Pseudomaßnahme von WA, um rechtliche Probleme mit EU-Datenschutzrecht zu umschiffen. Fakt bleibt aber doch, dass die Nutzungsbedingungen von WA per se schon gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen und mit einer Verschärfung des EU-Datenschutz-Rechtes umso kritischer werden, oder sehe ich das falsch?
Ich beziehe mich konkret auf die Tatsachen:
– dass WA dem Nutzer sagt, er/sie sei „autorisiert“, die eigenen Kontaktdaten an WA (und damit an facebook und andere Dritte)weiterzugeben. Anmerkung/ Frage: Man ist nicht autorisiert, man ist genötigt, das zu tun, wenn man WA nutzen möchte, richtig?
– dass WA Metadaten bei der WA-Nutzung erfasst, um diese (insb. zu Werbezwecken) an Dritte weiterzugeben. WA ist kein Wohltätigkeitsverein und die vermeintlich kostenlose App ist de facto sehr teuer, wenn ich mit meinen persönlichen Daten und Kontakten bezahlen MUSS.
Herr Steppich, wissen Sie, ob WA diese Nutzungsbedingungen, die ja die eigentlich kritischen unter Datenschutz-Gesichtspunkten sind, inzwischen gestrichen hat? Oder ob man mit entsprechenden Android-Versionen (7.0 +) diese Berechtigungen ablehnen kann, ohne die Anwendung von WA damit zu beeinträchtigen?
Das wäre meines Erachtens mal der Schritt, den WA gehen müsste, um(EU)- Datenschutz gerecht zu werden. Stattdessen wird man, wenn man WA nutzen will (und alle jungen Leute wollen das), dazu genötigt, sich strafbar zu machen, indem man Datenschutz verletzt.
Und noch eine Frage: Warum ist die Nutzung von WA unter diesen Nutzungsbedingungen in DE und in der EU überhaupt erlaubt? Die Verantwortung wird im Ernstfall dem Nutzer in die Schuhe geschoben und WA macht sich unantastbar mit solchen Nutzungsbedingungen? Hat WA inzwischen durch seine Verbreitung nicht einen Stellenwert, dass man hier wirklich von Nötigung sprechen kann (die strafbar ist), wenn man WA nutzen will? Man könnte den Faden ewig weiterspinnen, auch die von Ihnen o.g. Tatsache, dass die aktuellsten Nutungsbed. gar nicht in allen EU-Sprachen verfügbar sind, müsste vom Gesetzgeber geahndet werden. Ich habe ja gar keine Chance, zu verstehen, was ich da „unterschreibe.“
Aber ich bin vielleicht nicht Realist in Bezug auf ein „WA-Verbot „ und werde daher einfach WA weiterhin NICHT nutzen. Problematisch ist es jedoch für die jungen Leute, die ab einem gewissen Alter vermehrt unter dem sozialen Druck stehen, Teil der Gruppe zu sein. Gruppe heißt nun einmal heute zutage auch WhatsApp. Da können wir noch so sehr versuchen, als Eltern Vorbild zu sein und unsere Überzeugung vertreten. Ich selbst stoße immer wieder auf Unverständnis für meine WA-Ablehnung, auch unter Erwachsenen, aber ich kann das aushalten. Unserem 13 jährigen Kind fällt das hingegen zunehmend schwerer und so geraten wir inzwischen auch in einen Gewissenskonflikt – egal wie alt das Kind ist und wie medienkompetent man es erzieht, WA-Nutzung ist und bliebt aus unserer Sicht grundsätzlich eine Straftat, derer man sich aber nur bewusst ist, wenn man sich damit intensiv befasst.