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DSGVO und die AGB populärer Apps

Nachdem gestern die EU-DSGVO in Kraft trat, laut der sich Kinder unter 16 Jahren nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern bei Onlinediensten (Apps & Websites) anmelden dürfen, habe ich mich gerade durch die AGB der bei Kids populärsten Apps gezappt. Ergebnis:

Fazit: Eltern müssen sich um die Onlineaktivtäten ihrer Kinder kümmern und dürfen nicht zulassen, dass sie sich ungefragt bei beliebigen Apps und Websites anmelden. Das war aus pädagogischer Sicht schon immer eine gute Idee, nun gibt es auch eine deutliche Rechtsgrundlage dafür. Und der populäre Ansatz, dieses Thema komplett an die Schulen „outsourcen“ zu wollen, weil man sich damit nicht beschäftigen möchte, funktioniert auf dieser Rechtsgrundlage ebenso eindeutig wie endgültig nicht. Schulen können und sollten Eltern bei der Medienerziehung unterstützen, sie können ihnen aber nicht ihre Erziehungsverantwortung abnehmen.

 

 

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