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Was man über WhatsApp wissen sollte

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=> NEU – Erklärvideo: Was man über WhatsApp wissen sollte

=> Höchste Zeit für den Umstieg: Wire – das bessere WhatsApp

=> Beitrag vom 7.9.2016 zu den AGB-Änderungen von WhatsApp: „Bye bye WhatsApp“

WhatsApp steht wegen seines mangelhaften Datenschutzes seit Jahren in der Kritik, ist aber trotzdem weiterhin der mit Abstand meistgenutzte Messenger. Folgende Fakten sollte man über diese App kennen:

  1. WhatsApp ist ein Messenger (Nachrichtenanwendung), mit dem man Nachrichten an Empfänger senden kann, deren Handynummer man kennt. Neue Kontakte lassen sich nur über deren Mobilfunknummer hinzufügen, andere Möglichkeiten gibt es nicht. Auf der anderen Seite kann dich jeder kontaktieren, der deine Handynummer kennt.
  2. Unerwünschte Kontakte lassen sich blockieren und melden.
  3. Deine Handynummer solltest du auf keinen Fall an Unbekannte herausgeben, z.B. in anderen Apps, Chats oder im Internet, weil andere damit jede Menge unangenehme Dinge (Missbrauch von Bezahldiensten, Bedrohung/Erpressung, Eintrag deiner Nummer auf Schmuddelseiten oder bei Werbediensten) tun können. Aber wenn dich bei WhatsApp jemand ungefragt zu einer Gruppe hinzufügt, kann deine Nummer Fremden bekannt werden!
  4. Bei der Installation wird das gesamte Adressbuch des Mobilgeräts (Smartphone oder Tablet) ausgelesen und an den Server von WhatsApp in den USA gesendet, also auch Daten von Personen (Verwandte, Freunde, Bekannte, Geschäftspartner…), die WhatsApp gar nicht verwenden. Laut deutschem Datenschutzgesetz müsste man all diese Personen eigentlich vorab fragen, ob sie der Übermittlung Ihrer Daten an die Betreiber von WhatsApp zustimmen (wenn man sich rechtlich absichern möchte, lässt man sich diese Zustimmung besser schriftlich geben..). Diese Adressdaten werden von WhatsApp fortwährend aktualisiert. WhatsApp behauptet, dass nur die Telefonnummern übertragen werden, überprüfen lässt sich das nicht.
    Update 28.08.16: In den neuen AGB stimmt der Nutzer ausdrücklich zu, dazu berechtigt zu sein, WhatsApp regelmäßig die Telefonnummern aller seiner Kontakte zur Verfügung zu stellen – das ist nach deutschem Datenschutzrecht unmöglich, es sei denn, man verfügt über die schriftliche Zustimmung all seiner Kontakte. Damit kann man WhatsApp nicht mehr nutzen, ohne vorsätzlich gegen geltendes Recht zu verstoßen!
    => https://www.whatsapp.com/legal/#terms-of-service
    Update 28.04.18: In den wegen der neuen EU-DSGVO aktualisierten AGB heißt es: „Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“ Rechtlich hat sich damit nichts geändert, für Datenschutzverstöße drohen mit der EU-DSGVO aber empfindliche Bußgelder. Details dazu habe ich hier veröffentlicht => Neue WhatsApp-AGB und das Adressbuch
  5. WhatsApp wurde 2014 für 19 Milliarden Dollar von Facebook übernommen, ein klarer Beweis dafür, was persönliche Daten heutzutage wert sind. Facebook hat damit für jeden WhatsApp-Nutzer ca. 40 $ bezahlt!
    UPDATE 27.08.2016: Um zu verhindern, dass Daten aus „WhatsApp-Account-Informationen“ (v.a. die Handynummer) für Werbung auf Facebook genutzt werden, klickt man bei der Meldung zur Bestätigung der neuen AGB auf den Text unter „Zustimmen“ und nimmt dort das Häkchen weg. Facebook gleicht dann zwar trotzdem die WhatsApp-Daten mit seiner Datenbank ab, verwendet sie aber (angeblich) nicht für Werbezwecke. Wer die Facebook-App bzw. den Messenger auf dem Handy verwendet, hat seine Handynummer eh längst an Facebook geliefert, dank der umfangreichen Rechte, die diese Apps auf den Geräten haben.
    Laut den neuen AGB gibt WhatsApp auch Daten wie das Profilbild, die Statusmeldung und die sogenannten Metadaten an Facebook weiter: Das bedeutet, dass Facebook nun weiß, wer wann, wie oft und mit wem über WhatsApp kommuniziert! Damit lässt sich Werbung auf Facebook noch teurer verkaufen, da man nun noch besser weiß, wem man welche Inhalte erfolgversprechend einblenden sollte.
    Die bessere Lösung: WhatsApp löschen und auf einen der unter Punkt 22. genannten sicheren Messenger (Threema, Signal, SIMSme…) umsteigen. Dann muss man allerdings viel Überzeugungsarbeit bei seinen Kontakten leisten.
  6. Zum Thema Datenschutz auf amerikanischen Servern muss man wissen, dass der Patriot Act alle amerikanischen Unternehmen zwingt, US-Bundesbehörden ohne richterliche Genehmigung Zugriff auf ihre Nutzerdaten zu geben! D.h. dass alle Kontaktdaten, Gespräche, Profilfotos, Statusmeldungen und gesendete Dateien auch NSA, CIA und FBI zur Verfügung stehen… Hinweise an die deutsche Polizei über strafbare Inhalte in WhatsApp-Chats kommen immer wieder aus den USA! Dass Chats in WhatsApp tatsächlich Ende-zu-Ende verschlüsselt, also für den Anbieter nicht lesbar sind, darf an dieser Stelle bezweifelt werden.
  7. Es gibt immer mehr Hinweise, dass WhatsApp (und auch die anderen Apps von Facebook) über das Mikrofon permanent mithört und Stichworte herausfiltert, um gezielt Werbung auf Facebook und Instagram einzublenden! Wer sicher gehen will, dass das nicht passiert, sollte der App den Zugriff auf das Mikrofon entziehen. Dann kann man allerdings keine Sprachnachrichten mehr schicken – wobei telefonieren ja eh effizienter ist!
  8. Wichtige Daten wie Passwörter, Bankdaten oder Kreditkartennummern sollten auf keinen Fall über WhatsApp verschickt werden.
  9. Auf iPhones lässt sich der Zugriff von WhatsApp auf das Adressbuch zwar sperren, dann funktioniert WhatsApp aber nicht mehr, weil man Adressaten nicht manuell hinzufügen kann. Bei älteren Androidversionen lässt sich das Adressbuch nur über zusätzliche Sicherheits-Apps wie SRT App Guard (lässt sich in der kostenlosen Version bei 4 Apps anwenden) sperren, mit demselben Effekt wie bei iPhones. Ab Android 6 kann man Apps Berechtigungen auch ohne Zusatzapps entziehen bzw. verweigern.
  10. WhatsApp erhält (wie übrigens auch die Facebook-App und der Facebook Messenger) bei der Installation Zugriff auf fast alle Funktionen deines Handys: Dateien, Fotos, SMS, Kamera, Mikrophon, Standort, Kontakte, Telefon-ID, WLAN, Bluetooth… Sei dir im Klaren, dass du eine perfekte Wanze mit dir herumträgst. Auch das lässt sich mit bei aktuellen Versionen von Android und iOS einschränken.
  11. Update 04.03.17: Laut Tests des Fraunhofer Instituts haben unter Android 70 % von über 16.000 getesten Apps Lese- und Schreibzugriff auf per WhatsApp verschickte Inhalte wie Fotos, Video und Audios! Diese Dateien werden unverschlüsselt im Dateisystem gespeichert und auch automatisch in der Galerie abgelegt. Löscht man sie innerhalb von WhatsApp, bleiben sie in der Galerie weiterhin gespeichert! Das ist keine neue Erkenntnis, Fraunhofer hat nun lediglich nachgewiesen, wie viele Apps Zugriff auf diese Daten haben. Quelle: http://www.aisec.fraunhofer.de
  12. Update: Seit April 2016 sind alle Chats und Telefonate über WhatsApp laut dem Anbieter verschlüsselt, in der App werden entsprechende Hinweise angezeigt. Da der Quelltext der App nicht Open Source ist, lässt sich das allerdings nicht überprüfen. Wie bei Threema lassen sich nun Kontakte auch bei WhatsApp per QR-Code verifizieren.
    (Vor April 2016: Mittlerweile verwendet WhatsApp – zumindest teilweise – eine verschlüsselte Verbindung, diese steht jedoch immer wieder in der Kritik. Aktuelle Details dazu finden sich unter https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/whatsapp-und-datenschutz-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen/)
  13. Laut AGB von WhatsApp ist die Nutzung des Messengers erst ab 16 Jahren erlaubt. Darüber wird der Nutzer bei der Installation  informiert. Wegen der neuen EU-DSGVO hat WhatsApp das Mindestalter, und damit den Verantwortungsbereich der Eltern, von 13 Jahren wieder auf 16 heraufgesetzt. Details dazu unter => WhatsApp erst ab 16 Jahren erlaubt?
  14. In den AGB sichert sich WhatApp auch alle Rechte an den Profilbildern und Statusmeldungen seiner Nutzer, jedoch nicht an den Nachrichten und anderen versendeten Inhalten. UPDATE 24.05.18: Nach der Übernahme durch Facebook wurde dieser Passus geändert und den Facebook-AGB angepasst (Bild rechts), obwohl die Kommunikation über die App ja *angeblich* verschlüsselt ist!
  15. Neben Textnachrichten können auch Sprachnachrichten, Fotos, Videos, Standortinformationen und Kontakte versendet werden, sowohl an einzelne Empfänger als auch an Gruppen.
  16. Eine WhatsApp-Gruppe kann aus maximal 256 Teilnehmern bestehen. Werde ich einer Gruppe hinzugefügt, der auch Unbekannte angehören, sehen diese meine Handynummer – auch das verstößt gegen das deutsche Datenschutzgesetz. Dass man ungefragt zu Gruppen hinzugefügt wird, lässt sich nur verhindern, indem man es unter „Account – Datenschutz – Gruppen“ jedem einzelnen Kontakt verbietet. Insbesondere für Kinder birgt diese Funktion ein nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn Unbekannte dadurch in Wort und Bild mit ihnen Kontakt aufnehmen können. WhatsApp kündigte im Frühjahr 2019 an, diese Funktion auf ein Verfahren mit Einladung umzustellen, bis heute (04.02.20) ist das nicht der Fall.
  17. Inzwischen kann man über WhatsApp auch kostenlose Internet-Telefongespräche führen.
  18. Bedeutung der Häkchen in den Nachrichten: 1 Haken -> Nachricht erfolgreich versendet, 2 Haken -> Nachricht auf dem Gerät des Empfängers angekommen, 2 blaue Haken -> der Empfänger hat die Nachricht gelesen. Diese Lesebestätigung lässt sich unter Einstellungen – Account – Datenschutz abstellen.
  19. In der Voreinstellung kann jeder deiner Kontakte sehen, wann du zuletzt online warst. Das lässt sich über Einstellungen – Account – Datenschutz abschalten, allerdings kannst du den Onlinestatus deiner Kontakte dann auch nicht mehr sehen. An derselben Stelle kannst du auch die Sichtbarkeit deines Profilbilds und deiner Statusmeldung einstellen. Standardmäßig kann jeder, der deine Handynummer kennt, dein Profilbild sehen. Das solltest du ändern. Insbesondere Kinder sollten auf Profilbildern nicht zu erkennen sein!
  20. Über WhatsApp werden zahlreiche Kettenbriefe in Umlauf gebracht („schicke diese Nachricht an soundsoviele Leute, sonst wird…“) die von „WhatsApp wird kostenpflichtig“ über Gruselgeschichten bis zu Todesdrohungen reichen. All diese Nachrichten sind Falschmeldungen (englisch „Hoax“ genannt), die man am besten sofort löscht und auf keinen Fall weiterleitet. Den Absender sollte man umgehend darüber aufklären, welchen Blödsinn er da verschickt hat. Kettenbriefe gibt es als Text- oder Audionachrichten, v.a. letztere können auf Kinder sehr beängstigend und verstörend wirken. Wenn Kinder entgegen den AGB WhatsApp (oder auch andere Messenger) benutzen, müssen sie unbedingt über solche Kettenbriefe aufgeklärt werden. Ist man sich über den Wahrheitsgehalt einer Nachricht unsicher, gibt man zur Klärung den Inhalt einfach in einer Suchmaschine ein.
  21. Bei Gesprächen über WhatsApp oder andere Chat-Apps vergreift man sich schnell mal im Ton, weil man dem anderen nicht gegenübersteht und auch dessen Reaktion nicht sehen kann, und es entstehen leicht Missverständnisse, wenn man Nachrichten nicht richtig liest oder falsch interpretiert. Streitgespräche führt man daher besser nicht über WhatsApp, sondern klärt sie im persönlichen Gespräch. Wenn Gespräche in WhatsApp-Gruppen ausarten, kann das schnell mobbingartige Ausmaße annehmen, wenn einzelne vom Rest der Gruppe angegriffen und beschimpft werden. Bei WhatsApp-Gesprächen sollte man sich ebenso korrekt verhalten wie im persönlichen Gespräch. Wer mitbekommt, dass ein Gruppengespräch ausartet, sollte alle Beteiligten an diesen Grundsatz erinnern.
  22. Wenn man das Gefühl hat, dass eine Auseinandersetzung unter Kindern oder Jugendlichen sich zu Mobbing entwickelt, und man diese Entwicklung nicht selbst stoppen kann, muss man überlegen, ob Erwachsene (Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeit) eingeschaltet werden sollten. Das hat nichts mit „Petzen“ zu tun, sondern zeugt von Zivilcourage! Im Gegensatz zu einem „einfachen“ Streit besteht bei Mobbing eine Überzahl auf der Seite der Täter und ein Einzelner (oder eine Minderheit) leidet dauerhaft unter deren Angriffen.
  23. WhatsApp stellt auf seiner Website eine deutsche Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Verfügung.
  24. Wer eine sichere Alternative zu WhatsApp sucht, sollte sich Threema ansehen. Der Hersteller sitzt in der Schweiz, die App bietet sehr hohen Datenschutz, wurde von unabhängigen Sicherheitsexperten überprüft und lässt sich auch nur mit der Threema-ID ohne Preisgabe persönlicher Daten und des Adressbuchs nutzen. Sie bietet inzwischen denselben Funktionsumfang wie WhatsApp, läuft inzwischen auf allen Geräten (bei Android ab Version 4.x) und kostet einmalig ca. 3 €, die wirklich gut angelegt sind. Du musst dann nur noch deine Kontakte überzeugen, ebenfalls zu Threema zu wechseln.
    Empfehlenswert sind auch die kostenlosen Open Source MessengerSignal“ (Favorit von Whistleblower Edward Snowden) von Open Whisper Systems und „Wire„. Bei Signal muss allerdings die Handynummer verwendet werden, die dann auch für alle Kontakte sichtbar ist, von daher ist sie für Kinder nur bedingt geeignet. Wire ist ein echter Toptipp für Kinder, da man dafür keinerlei persönliche Daten preisgeben muss und den Messenger auch ohne Smartphone am PC einrichten und nutzen kann!
    Eine weitere sichere Alternative, die vom Funktionsumfang her nachgezogen hat, ist war SIMSME, das kostenlos von der Deutschen Post für iOS, Android und Windows Phone zur Verfügung gestellt wurde und ebenfalls Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bot. Die App wurde von der Brabbler AG übernommen und in Ginlo umbenannt. Die Firma hat Konkurs angemeldet und stellt den Dienst zum 31.12.19 ein!
    https://www.brabbler.ag/de/
    In jedem Fall muss man dann allerdings auch seine Kontakte zum Umstieg auf eine Alternative bewegen und dafür Überzeugungsarbeit gegen die blauäugige „ich hab doch nichts zu verbergen“-Fraktion leisten…
  25. Update 19.09.16: Wer WhatsApp löscht, sollte das übrigens unbedingt direkt in der App unter „Einstellungen – Account löschen“ tun und dann erst die App deinstallieren, sonst bleiben Backups auf WhatsApp-Servern, die evtl. wiederhergestellt werden, wenn man irgendwann seine Handynummer wechselt und jemand, der die alte Nummer bekommt, WhatsApp installiert – und dann die alten Nachrichten auf seinem Handy vorfindet!

Fehlt hier ein wichtiger Aspekt oder gibt es ein inhaltliches Update? Dann schreibe hier einen Kommentar oder eine Nachricht über das Kontaktformular.

64 Gedanken zu „Was man über WhatsApp wissen sollte

  • Günter Steppich

    Threema und Wire

  • Welche Messenger-Alternative würden Sie empfehlen?

  • Günter Steppich

    Danke für diese Rückmeldung, das Verschenken der Threema-Lizenz ist eine super Idee! 🙂 Bei mir hat vor zwei Jahren die Anzahl der Threemakontakte drastisch zugenommen, nachdem ich WhatsApp gelöscht und alle darüber informiert hatte. Inzwischen sind es ca. 300 Kontakte.

  • Auf der Suche nach einem sicheren Messenger bin ich schon vor drei Jahren auf Threema gestoßen. Zu Beginn wars leider nur eine Dreiergruppe von Gleichgesinnten (und andauernd diskriminiert 😉 von Whatsapp-Nutzern)

    Im Zuge des Facebookskandals im Frühjahr 18 wurde die (immer noch anstrengende)Überzeugungsarbeit aber etwas leichter, nun sind wir schon 13, davon auch einige parallel Whatsapp-Nutzer für andere Connections.

    Viel erreicht habe ich mit dem Verschenken einer App-Lizenz (geht nur bei Android), die ich bei Threema gekauft hatte (https://threema.ch/de/faq/gift).
    Meine2,99 Euro Investition pro neuem Mitglied in unserer Community habe ich gerne ausgegeben.

  • Günter Steppich

    Hallo, ich bin kein Anwalt und kann daher keine belastbare Rechtsauskunft geben, aber vermutlich könnten Sie die Person wegen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung privat auf Schadensersatz verklagen. Dazu müssten Sie aber einen Medienanwalt befragen.

  • K. Knoblauch

    Hallo!
    Frage: Wenn ich per E-mail jemandem meine persönlichen Daten schicke (Name, Vorname, geburtsdatum , Adresse, e-mail-adresse , Hobbies, Kleidergröße) und derjenige macht sie öffentlich , indem er, ohne mich vorher gefragt zu haben, diese Daten in eine Whatsappgruppe mit ca 20 verschiedenen Teilnhmern stellt, macht er sich damit strafbar? Das hat mit Datenschutz aus meiner Sicht nichts mehr zu tun…

  • Günter Steppich

    Nein 🙂

  • Astrid

    Hallo,
    wenn ich jemanden überzeuge, Threema o.ä. zu nutzen, der aber auch WhatsApp verwendet, hat das Auswirkungen auf die Sicherheit der Daten, die zwischen mir und der anderen Person via Threema ausgetauscht werden?

  • Günter Steppich

    Hallo, leider nein. Man kann nur Profilbild, Statusmeldung und „zuletzt online“ so einstellen, dass es nicht jeder sehen kann.

  • Gabi

    Hallo , kann ich irgendwie wissen wer hat meine Whatsapp angeschaut ? Profil usw….

  • derschlauberger

    Wer behauptet „Ich hab nichts zu verbergen“ kann dann ja auch jedem beliebigen folgende Fragen beantworten:

    Wann wären Sie das letzte mal beim Arzt und um was ging es?
    Wie sah Ihre letzte Steuererklärung aus?
    Darf ich dann mal Ihr Handy haben, ich würde gerne mal reinschauen.

    Wer es hier nicht begreift, dem ist auch nicht zu helfen.

  • Gladbad

    Alle Whatsapp Nutzer die der Meinung sind „Ich habe nichts zu verbergen“ sollten sich einfach mal vorstellen jeden Tag ohne Sicherheitsgurte mit dem Auto unterwegs zu sein. Das geht vielleicht 250 mal gut und dann kommt der Tag und plötzlich fliegt man voll durch die Windschutzscheibe. Ich verwende Threema und fahre hiermit sicher. Ich kann die Blauäugigkeit vieler WhatsApp Nutzer nicht nachvollziehen. Wenn man Risiken oder Gefahren absichern kann sollte man das auch tun! Ansonsten könnten wir einige Dinge wieder abschaffen, wie zB. Schwimmwesten, Airbags oder Impfungen, usw. Bitte mal darüber nachdenken! G. M. F.

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