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Urteil: Vater muss WhatsApp von Handys seiner Kinder löschen

Erstmals hat ein deutsches Gericht klare Worte in Sachen elterlicher Aufsichts- und Fürsorgepflicht in Bezug auf Smartpones gesprochen. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld muss ein Vater den Messenger WhatsApp von den Handys seiner Töchter löschen, monatlich Gespräche mit ihnen über die Handynutzung führen und regelmäßig kontrollieren, welche Apps sie nutzen. Ausschlaggebend war, dass die 11- und 16-jährigen Mädchen über WhatsApp massiv sexuell belästigt wurden.

Das Gericht befand, dass WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren „grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung darstelle“, insbesondere, wenn die Kinder keinen „ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken aufgezeigt bekommen“. Der Hersteller von WhatsApp hat den Messenger in seinen AGB ausdrücklich erst ab 16 Jahren freigegeben.

Dass dieses Urteil nun eine großflächige Sensibilisierung von Eltern bezüglich der Nutzung von WhatsApp  und anderen populären Apps (Snapchat, Instagram) bewirken wird, ist allerdings wohl eher nicht zu erwarten – leider!

=> Was man über WhatsApp wissen sollte

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtsurteil-Vater-muss-WhatsApp-von-den-Mobilgeraeten-seiner-Kinder-entfernen-3292927.html

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