Elternbrief zum Thema „Pornosticker“
Update 13.12.19: Facebook hat mich wegen dieses von mir brav verpixelten Fotos zweimal abgemahnt und für 24 Stunden gesperrt! Auf WhatsApp gibt es dagegen keinerlei Filter, da geht ALLES unzensiert und unverpixelt durch!
Hier ein Elternbrief, den ich aufgrund von SchülerInnenbeschwerden über unverlangt zugesandte „Pornosticker“ geschrieben habe. Da das kein spezifisches Phänomen meiner Schule, sondern ein großflächiger aktueller Trend in den Unter- und Mittelstufen ist, stelle ich diesen Elternbrief hier online, vielleicht kann ihn jemand gebrauchen.
Liebe Eltern,
nachdem es im laufenden Schuljahr bisher erfreulich ruhig am digitalen Horizont war, wurde ich in den vergangenen zwei Wochen mehrfach von SchülerInnen der Klassen 6 bis 8 auf problematische Inhalte angesprochen, die v.a. per WhatsApp verteilt werden.
Dabei handelt es sich u.a. um sogenannte „Pornosticker“, pornographische Aufnahmen die mit vermeintlich lustigen Sprüchen garniert werden.
SchülerInnen haben mir einige Beispiele zukommen lassen, im Anhang (hier Bild links oben) finden Sie den einzigen davon, den ich Ihnen überhaupt zumuten kann und möchte (die Verpixelung habe ich hinzugefügt), alle anderen sind harte Pornographie!
Auf einem anderen „Toom-Sticker“ mit demselben Text hat ein nackter, offenbar sehr gelenkiger Mann seinen eigenen Penis im Mund. Und Mädchen aus der Klassenstufe 7 haben einer Kollegin von einem Video in der WhatsApp-Jahrgangsgruppe (ich möchte mir nicht vorstellen müssen, was in dieser Gruppe alles abgeht…) mit „Dildo im Anus“ berichtet.
Auf die Frage, was das bei den Betroffenen auslöse, hörte ich: irritiert, genervt, angeekelt, abstoßend, wütend.
Solche Inhalte finden sich auch in der Bildersuche von Google, DuckDuckGo und anderen Suchmaschinen nach “Porno Sticker“ oder „Porno Meme“, wenn “safe search“ dabei ausgeschaltet ist, falls Sie sich selbst ein Bild machen möchten…
Eine Minderheit überwiegend männlicher Schüler versendet diese Sticker unverlangt an andere, teilweise werden sie auch in Gruppen gepostet.
Nach meinen Erkundigungen sind das leider keine seltenen Einzelfälle, sondern wohl eher „normal“…
Auch in der Klassenstufe 5 wurden schon solche „Sticker“ gesichtet. Mich ärgert das auch persönlich, weil ich in meinen Veranstaltungen mit den Klassenstufen 5 und 7 unmissverständlich deutlich mache, dass es sich dabei um strafbare Inhalte handelt.
Zu einigen scheine ich leider nicht durchzudringen, oder es ist ihnen egal.
Rechtlich gesehen erfüllt das Zusenden solcher Inhalte an Minderjährige gleich mehrere Straftatbestände: § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern und § 184 Verbreitung pornographischer Schriften.
Die Schule hat keinerlei Interesse daran, diesbezüglich ein juristisches Fass aufzumachen, ich habe das im Rahmen meiner Fachberatertätigkeit aber schon mehrfach an anderen Schulen erlebt. Wenn Eltern wegen solcher Inhalte Anzeige erstatten, sieht das Prozedere so aus, dass die Polizei in der betroffenen Klasse sämtliche Smartphones einsammelt und die Inhalte überprüft. Die Handys bleiben dann bis zum Abschluss des Verfahrens als Beweismittel bei der Polizei, in der Regel dauert das mindestens mehrere Monate bis zu einem Jahr.
Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, ist zwar noch nicht strafmündig, kann aber privat auf Schmerzensgeld/Schadensersatz verklagt werden. Auch darüber wurden alle SchülerInnen von mir aufgeklärt.
Um solche Wellen zu verhindern, möchte ich Sie alle bitten, Ihre Kinder vertrauensvoll auf dieses Thema anzusprechen und diese darin zu bestärken, ihnen von solchen Inhalten zu erzählen.
Das ist kein „petzen“, Ihre Kinder haben jedes Recht, nicht mit solchen Inhalten behelligt zu werden. Ich bin überzeugt, dass die Kinder dieses Thema nicht untereinander regeln können.
Weisen Sie Ihre Kinder bitte außerdem auf die genannten rechtlichen Aspekte hin, ich kann unmöglich mit dieser Botschaft durch alle Klassen ziehen.
Und wenn Sie schon bei Rechtsaspekten sind, erinnern Sie bitte auch noch einmal daran, dass man mit der Frage „schick mir mal ein Nacktfoto von dir!“ den Versuch begeht, sich kinder- (U14) oder jugendpornographisches (14-17) Material zu verschaffen!
Für gewalttätige Inhalte gilt ebenfalls, dass sie nicht an Minderjährige gesendet werden dürfen.
Lesen Sie ggf. einfach gemeinsam mit Ihren Kindern diese Mail und sprechen Sie darüber.
Falls Ihre Kinder solche Inhalte zugeschickt bekommen (haben), empfehle ich Ihnen, die Eltern der Versender persönlich darauf anzusprechen und die Angelegenheit möglichst unaufgeregt auf Elternebene zu klären.
Juristische Schritte sollte man wirklich nur im Wiederholungsfall in Betracht ziehen und auch dann würde ich Sie bitten, zunächst mich einzuschalten.
Ich gehe aktuell davon aus, dass die Eltern dieser Jungen keine Ahnung haben, dass ihre Söhne solche Inhalte verteilen, und dass in den Gehirnen der Jungs die Synapsen, in denen meine Infos einmal gespeichert waren, bei Umbaumaßnahmen irgendwie im pubertären Nirwana verschwunden sind.
Da kann eine energische Erinnerung von Elternseite nicht schaden, ein paar Tage/Wochen Handyentzug können erfahrungsgemäß zusätzlich heilsam wirken…
Grundsätzlich halte ich es für keine schlechte Idee, wenn Eltern wissen, welche Apps ihre Kinder benutzen und welche Inhalte sich auf deren Smartphones befinden.
Das Internet ist kein Kindernet, wie der Anlass dieser Mail wieder einmal bestätigt.
Für Rückfragen stehe ich wie immer zur Verfügung, über Rückmeldungen freue ich mich.
Weitere aktuelle Infos zur digitalen Erziehungsfragen finden Sie auf meiner Website www.medien-sicher.de
Die Klassenleitungen möchte ich bitten, dieses Thema nach eigenem Ermessen anzusprechen.
Schöne Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Günter Steppich
Ich habe versucht, diesen Kommentar zu entschlüsseln, bin mir aber unsicher, ob das korrekt gelungen ist… 😀
Sie haben zwar Recht, aber sie übergieben ihren Eintrag übergemaßen.Es kann Missverständnisse geben!