AllgemeinAppsElternLehrerSchüler

Elternbrief zu problematischen Inhalten in WhatsApp-Klassenchats

An meiner Schule, der Gutenbergschule Wiesbaden, gab es nach anderthalb Jahren mal wieder Anlass, deutlich auf die elterliche Verantwortung in Sachen Medienerziehung hinzuweisen. Internetprävention ab der Klassenstufe 5 hat bei uns schon seit 2007 einen hohen Stellenwert, weshalb wir vergleichsweise wenige digitale Eskalationen aufarbeiten müssen. Auf diese reagieren wir konsequent und klar, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass das an der Schule nicht toleriert wird, und Wellen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Solche Vorfälle gibt es an allen weiterführenden Schulen, mit Präventionsarbeit lässt sich erreichen, dass diese frühzeitig an Lehrkräfte und die Schulleitung herangetragen werden, die dann zeitnah reagieren können, bevor die Probleme weiter eskalieren. Der folgende Elternbrief darf gerne an anderen Schulen verwendet werden, über eine entsprechende Info freue ich mich.

——-

Liebe Eltern der Gutenbergschule,

seit dem letzten Elternbrief zum Thema im Betreff sind anderthalb Jahre vergangen, leider gibt es nun erneut Anlass für ein kritisches Update:

Wir erhalten aktuell vermehrt Hinweise aus der Schülerschaft auf hochproblematische Inhalte, die in Klassenchats per WhatsApp geteilt werden. Dabei handelt es sich v.a. um rassistische, teils sogar volksverhetzende Inhalte, die als sogenannte Sticker/Memes verbreitet werden! Um direkt die potentielle Dimension aufzuzeigen: Wegen solcher Inhalte wurden schon Polizeibeamte aus dem Dienst entlassen! Ein Beispiel finden Sie im Anhang, für das verpixelte Wort können Sie eine beliebige Minderheit/Randgruppe/Religion etc. einsetzen. Auch vermeintlich lustige Sticker mit Adolf Hitler sind im Trend…

Aus einer Klasse wurde bekannt, dass im Unterricht heimlich die Gesäßpartien von Mitschülerinnen fotografiert wurden, um daraus ein Ranking zu erstellen. Das stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Hausordnung der GBS dar, sondern eine Straftat nach §201a StGB (heimliche Aufnahme in einem besonders geschützten Raum), vom Mangel an Respekt, Anstand und Empathie ganz zu schweigen.

Ich erlaube mir daher im Folgenden sehr deutliche und ausführliche Worte, da diese Vorfälle zu äußerst unangenehmen rechtlichen Konsequenzen für Sie und Ihre Kinder führen können, die die Gutenbergschule gerne verhindern möchte:

WhatsApp ist in der EU erst ab 16 Jahren freigegeben, ohne wenn und aber. Den entsprechenden Passus aus den AGB finden Sie im Anhang.

Wenn Eltern diese Vorgabe ignorieren und dann in Klassenchatgruppen der Unter- und Mittelstufe rassistische, extremistische, gewaltverherrlichende, pornographische und sogar kinder- und jugendpornographische (darunter fallen auch intime private Aufnahmen von SchülerInnen) Inhalte geteilt werden – und NEIN, das sind leider keine seltenen Einzelfälle, sondern ein erschreckendes Massenphänomen an allen weiterführenden Schulen! – wer ist dann dafür verantwortlich und zuständig für die Aufarbeitung dieser Fälle?

Weder die Klassenleitungen noch ich haben Ambitionen auf zusätzliche Elternabende und Klassenbesuche, die durch solche Vorfälle ausgelöst werden! Sie als Eltern sind die primäre Erziehungsinstanz, und Medienerziehung lässt sich nicht einfach mit dem Vorwand, Sie würden sich damit nicht auskennen, an die Schule outsourcen – die diese Probleme definitiv nicht verursacht hat! Genau diesen Wunsch höre ich aber immer wieder aus der Elternschaft, obwohl hier zweifelsfrei das Verursacherprinzip gilt: Sie überlassen Ihren Kindern Smartphones mit WhatsApp und anderen Social Media Apps, Sie tragen dafür exklusiv die Verantwortung! Die Aussage mancher Eltern, ein Smartphone sei bezüglich Privatsphäre einem persönlichen Tagebuch vergleichbar, finde ich beunruhigend naiv – ich kenne kein Tagebuch, das Vollzugriff auf die komplette Erwachsenenwelt ermöglicht. Per Smartphone begegnen Kinder potentiell sämtlichen Inhalten und auch allen Menschen dieser Welt – was wir im Offline-Leben aus gutem Grund mit allen Mitteln verhindern!

Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang Aussagen bei Elternabenden, das eigene Kind hätte definitiv keinen Zugang zu solchen Inhalten – obwohl das Kind Mitglied der Chatgruppe ist, in der diese Inhalte geteilt wurden! Wie soll das gehen? Auch manche Eltern, deren Kinder uns vertraulich auf diese Inhalte hingewiesen haben, unterliegen dieser offensichtlichen Fehleinschätzung.

Die Frage, ob man in diesem Fall wirklich so wenig Einblick in die Mediennutzung seines Kindes hat oder damit einfach nichts zu tun haben möchte und die Problematik lieber ignoriert, können betroffene Eltern nur für sich selbst beantworten. Rechtlich gesehen ist die elterliche Erziehungspflicht allerdings in Artikel 6 (2) des Grundgesetzes verankert, das umfasst selbstverständlich auch die Medienerziehung. Bezüglich der Internetnutzung besteht zudem eine elterliche „Belehrungs- und Prüfungspflicht“.

Ein Klassenchat auf WhatsApp ist keine offizielle schulische Kommunikationsplattform, sondern reine Privatsache. Wir Lehrkräfte können in diese Chats auf Schülerhandys gar nicht hineinschauen, das dürfen – vielmehr müssen! – nur sie als  Erziehungsberechtigte. Ihre Kinder wurden von mir ausführlich zu dieser Thematik informiert, die letzten Veranstaltungen für die Unter- und Mittelstufe liefen in der Woche nach den Osterferien Dabei ging es explizit auch um die genannten rechtswidrigen Inhalte und deren potentielle Konsequenzen.

Ich habe gestern mit unserem Schulleiter Herrn Dr. Buchwaldt besprochen, wie wir mit diesen Vorfällen umgehen. Wir haben uns zunächst für ein schulinternes Vorgehen in Form dieses Elternbriefs sowie Gesprächen mit einigen Schülern und deren Eltern entschieden.

Falls wir bei weiteren derartigen Vorfällen die Polizei einschalten (müssen), um ein deutlicheres Ausrufezeichen zu setzen, liefe das folgende Prozedere ab: Die Polizei muss aktiv werden, da es sich beim Verdacht der Volksverhetzung oder Kinder-/Jugendpornographie (darunter fallen auch intime private Aufnahmen von SchülerInnen) um Offizialdelikte handelt, bei denen ggf. sogar der Staatsschutz eingeschaltet wird; auch das habe ich schon erlebt. Sie erscheint dann unangekündigt in der betreffenden Klasse und konfisziert sämtliche Smartphones der Kinder, die dann erst Monate später zurückgegeben werden – oder auch gar nicht, wenn z.B. Kinder- oder Jugendpornographie darauf gefunden wird.

Rechtlich gesehen sind dann alle Mitglieder einer Chatgruppe im Besitz strafbarer Inhalte, nicht nur diejenigen, welche diese geteilt haben. Höchst unangenehm für Sie als Eltern: Da alle SIM-Cards auf Sie registriert sind, werden zunächst Sie als Beschuldigte geführt, was ggf. auch zu Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme weiterer Endgeräte führen kann. Vor zwei Jahren ist das einer Familie der GBS passiert, weil deren Sohn unverlangt ein Nacktfoto einer Minderjährigen zugesandt bekommen hatte.

Am Ende werden diese Verfahren zwar größtenteils eingestellt, aber der Stress und juristische Aufwand bis dahin sind enorm. Unter 14jährige können zwar generell strafrechtlich nicht belangt werden, sind dann aber bei der Polizei aktenkundig. Für die Verbreitung intimer Aufnahmen können auch nicht Strafmündige zivilrechtlich auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagt werden, eine einzige solche Aufnahme schlägt i.d.R. mit ca. 1000 € zu Buche!

Die Polizei ist mit der eskalierenden Anzahl solcher Fälle inzwischen dermaßen überlastet, dass sie mit der Aufarbeitung überhaupt nicht mehr hinterher kommt, was wiederum die Verfahrensdauer dramatisch verlängert hat. Im Bereich Kinderpornographie sind inzwischen 42% der Tatverdächtigen noch minderjährig! Ich habe erst Anfang April einen Vortrag beim hessischen Landeskriminalamt zu diesem Thema gehalten, seit Anfang Mai bietet die Hessische Polizei nun Lehrerfortbildungen und Klassenbesuche zu dieser Thematik an, um der Entwicklung entgegenzuwirken. Deutlicher kann man die Brisanz des Themas kaum machen. Am 22.06.2022 von 18.00 Uhr bis 21.30 Uhr ist dazu eine Veranstaltung des PP Westhessen mit dem Titel „Pornographie auf Schülerhandys – und jetzt?“ im Kulturforum, Friedrichstraße 16, geplant.

Liebe Eltern, abschließend möchte ich Sie um Folgendes bitten:

  • Lesen Sie diese Mail bitte gemeinsam mit Ihren Kindern und sprechen Sie über den Inhalt. Zeigen Sie ihnen zusätzlich dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=8vSaHc_hu2g . Den Film habe ich der Jgst. 7 erst kürzlich gezeigt, eine Wiederholung zur Vertiefung schadet aber sicher nicht. Eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier auf meiner Website: https://www.medien-sicher.de/2019/04/strafbare-inhalte-auf-schuelerhandys-der-rechtliche-rahmen/
  • Machen Sie Ihren Kindern klar, dass es kein „Petzen“ ist, wenn man seine Eltern oder eine Lehrkraft über solche Inhalte informiert, ganz im Gegenteil: Man verhindert damit, dass weitere derartige Inhalte geteilt werden und schützt sich und die Klasse vor gravierenden Folgen. Sprechen Sie in diesem Fall bitte die Eltern von Kindern, die problematische Inhalte teilen, zeitnah persönlich darauf an. Wenn Sie solche Vorfälle innerhalb der Elternschaft regeln, gerät die Gutenbergschule nicht in Zugzwang!
  • Empfehlung: In Klassenchatgruppen sollten möglichst die KlassensprecherInnen Administratoren sein, konsequent auf problematische Beiträge reagieren und diese, sowie ggf. auch die Verursacher, aus dem Chat entfernen.
  • Machen Sie Ihren Kindern deutlich, dass sie mit Onlineproblemen immer zeitnah zu Ihnen kommen sollen, damit Sie schnell reagieren können, und nehmen Sie den Kindern insbesondere die Angst vor einem daraus folgenden Handyverbot. Sie glauben gar nicht, wie viele SchülerInnen selbst bei weitaus harmloseren Vorfällen schon mit den Worten zu mir kamen: „Ich habe ein Onlineproblem, bitte helfen Sie mir, aber schwören Sie zuerst, dass Sie es nicht meinen Eltern sagen werden…!“ Ein angstfreies Vertrauensverhältnis ist der beste Schutz vor belastenden Onlineerfahrungen, der Hauptgrund, seine Eltern nicht zu informieren, ist die Angst vor dem Entzug des Handys.
  • Vertrauen Sie gerne Ihrem Kind (erinnern Sie sich aber bitte auch an die Geheimnisse, die Sie vor ihren eigenen Eltern hatten!), aber wollen Sie wirklich auch dem Rest der Menschheit vertrauen, mit dem Ihr Kind per Messenger, Social Media und Games in Kontakt kommen kann? Eine Chatfunktion ist IMMER ein potentielles Kontaktrisiko, nicht nur hinsichtlich problematischer Inhalte, sondern v.a. auch für pädophile Übergriffe. Bei meiner aktuellen Tour durch die 5. Klassen haben sich in jeder Klasse 6-10 Kinder auf die Frage gemeldet, wer online schon einmal sexuell angesprochen wurde!
  • Überlegen Sie bei der Entscheidung, ob ihr Kind ein Smartphone bekommt, sehr genau, ab welchem Alter sie ihm dieses Gerät ZUMUTEN können,
  • Nutzen Sie die Apple Familienfreigabe/Bildschirmzeit und Google Family Link zur altersgemäßen Einschränkung von Smartphones, aber seien Sie sich bewusst, dass es keinerlei Möglichkeit gibt, Apps mit Chatfunktion zu filtern. WhatsApp, Instagram, TikTok, Snapchat und alle Games mit Chatfunktion heißen ALLES-ODER-NICHTS, sie bedeuten unkontrollierbaren Zugang zu allen Inhalten und allen Menschen dieser Welt.
  • Wägen Sie bzgl. der Onlinenutzung sehr sorgfältig ab, welches Gewicht die Privatsphäre Ihres Kindes gegenüber seiner Sicherheit hat! Es gibt klare gesetzliche Altersvorgaben für den Erwerb eines Führerscheins, den Konsum von Alkohol und Tabak, die Teilnahme an Glücksspielen, den Besuch von Kneipen und Clubs – im Internet sind die Altersgrenzen unscharf und kaum kontrollierbar. Ich persönlich würde einem Kind erst ein Smartphone überlassen, wenn ich davon überzeugt wäre, dass es weitgehend selbständig damit klarkommen kann – rückblickend wäre das bei meinen eigenen Kindern mit ca. 14 Jahren der Fall gewesen, aber auch dann nicht ohne intensive Aufklärung und auch klare Limits, sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Mein Sohn war 2012 in der 11. Klasse der letzte ohne Smartphone, weil er es sich selbst hätte kaufen müssen – es hat ihm nicht im geringsten geschadet, er war auch mit seinem Tastenhandy bestens vernetzt und integriert.
  • Falls Sie Zugang zu Netflix haben, kann ich Ihnen die Doku „Das Dilemma mit den Sozialen Medien“ https://www.netflix.com/de/title/81254224 wärmstens empfehlen. Darin erklären u.a ehemalige hochrangige MitarbeiterInnen von Social Media Plattformen, warum sie dort aus ethischen Gründen ausgestiegen sind, und warum sie ihren eigenen Kindern Social Media bis zum 16. Lebensjahr (!) nicht erlauben!

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.

Schöne Grüße

Günter Steppich

——————————

Beauftragter für Medienerziehung an der Gutenbergschule Wiesbaden

Fachberater für Jugendmedienschutz am Staatlichen Schulamt für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis

Referent für Jugendmedienschutz am Hessischen Kultusministerium

www.medien-sicher.de

www.youtube.com/JMSHessen

www.facebook.com/JMSHessen

www.instagram.com/mediensicher

6 Gedanken zu „Elternbrief zu problematischen Inhalten in WhatsApp-Klassenchats

  • Günter Steppich

    Vielen Dank für das schöne Feedback, freut mich wenn ich helfen konnte 🙂

  • Anna

    Ein toller Beitrag, Herr Steppich! Vielen Dank! Wir werden ihn angepasst für unsere Schule in Heidelberg verwenden!

  • Günter Steppich

    Hallo Herr Nick, danke für das schöne Feedback. Alle Inhalte dieser Website stehen zur freien Verfügung. Über die Angabe der Quelle freue ich mich dabei immer. Schöne Grüße, Günter Steppich

  • Sebastian Nick

    Sehr geehrter Herr Steppich,
    schon seit vielen Jahren folge ich Ihnen und ihrer Homepage zum JMS, da ich an unserer Schule den JMS unterrichte. Vielen Dank an dieser Stelle für die vielen aktuellen Updates zu der dynamischen Entwicklung im Netz. Fast immer werde ich im Materialpool zu gängigen Problemen fündig! Grundsätzlich hätte ich gerne Gewissheit darüber, ob das Verwenden ihrer Videos in eigenen Workshops für einzelne Klassen an unserer Schule in Ordnung wäre für Sie? Gleiches wollte ich bzgl. des obigen Elternbriefes fragen, den ich gerne leicht angepasst an unsere Schule und unter Angabe ihrer Person als Verfasser, weitergeben würde. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Nick

  • Günter Steppich

    Hallo, und nein, Elterngruppen sind so gar nicht meine Baustelle! Wenn Erwachsene diese Art der Kommunikation nicht im Griff haben, ist ja klar, warum die Kinder das nicht schaffen…

  • Jutta Blischke

    Mit grossem Interess habe ich Ihren Elternbrief zur Nutzung von whats-app Klassengruppen gelesen. Gibt es etwas in der Art auch für die Eltern-whats-app-Gruppen? Vielen Dank!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spamschutz * Das Zeitlimit ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Spamschutzrechnung neu.